Triebtäter in der Nähe?Handy schütteln - Warnung! Neue App zeigt Sex-Täter in der Umgebung an

Nur drei Mal das Handy schütteln, dann wird angezeigt, ob sich ein Sexualstraftäter im Umkreis von etwa 20 Metern befindet. Geht es nach den Vorstellungen der südkoreanischen Justizbehörden, soll das schon bald Realität werden. Das Justizministerium des asiatischen Staates testet eine App, mit der es für jeden möglich sein soll, den genauen Standort verurteilter Triebtäter gemeldet zu bekommen.
App "Safe Return Home" - damit die Frauen sicher Zuhause ankommen

Die App "Safe Return Home" des südkoreanischen Justizministeriums, erkennt die Triebtäter per GPS-Ortung. Das System funktioniert daher nur bei Straftätern, die eine elektronische Fußfessel tragen, erklärte die Justizbehörde jetzt der südkoreanischen Nachrichtenagentur Yonhap. Schlägt die App so Alarm, wird der registrierte Sexualstraftäter aus einem Kontrollzentrum des Ministeriums angerufen und notfalls ein Bewährungshelfer an den Ort geschickt.
Hohe Rückfallrate von Sexualstraftätern

Nach Angaben des südkoreanischen Justizministers Park Beo-kye sei das neue Kontrollsystem sinnvoll angesichts der hohen Rückfallrate unter Sexualstraftätern. In den letzten fünf Jahren haben 303 Personen Sexualverbrechen begangen, während sie die Fußfessel trugen. Derzeit sind rund 4.800 Sexualstraftäter mit den Geräten ausgestattet, wie die Zeitung „AJU Business Daily“ unter Berufung auf Zahlen des Ministeriums, berichtet.
Überwachung von Sexualstraftätern: App verspricht Schutz für Frauen
In Südkorea wird die App gegenwärtig nur in der Hauptstadt Seoul getestet. Bis Ende 2021 soll das System auf weitere Regionen ausgeweitet werden. Auch in Deutschland kommen elektronische Fußfesseln zum Einsatz. Die damit erhobenen Daten dürfen aber nicht für andere Zwecke genutzt werden und müssen nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, dass verurteilte Straftäter, von denen nach der Haft immer noch Gefahr ausgeht, weiter per elektronischer Fußfessel überwacht werden dürfen. Die Richter wiesen die Klagen eines Mörders und eines Vergewaltigers ab. Die Überwachung greife zwar tief in Grundrechte ein. Da die Einschränkungen dem Schutz anderer Menschen dienten, seien sie aber zumutbar und gerechtfertigt. (dpa/rra/mca)


