Rechtsfahrgebot auf der Autobahn: Was darf ich, was darf ich nicht?

Autos und Lkw fahren am 13.03.2013 auf der Autobahn 3 in Köln (Nordrhein-Westfalen). Foto: Marius Becker/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Nein, die rechte Spur ist nicht nur für LKWs reserviert: Auch Autofahrer müssen auf der Autobahn grundsätzlich rechts und nicht in der Mitte fahren (Symbolbild).
dpa, Marius Becker

Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt fährt knapp ein Drittel aller Autofahrer auf Autobahnen am liebsten in der Mitte. Doch Achtung: Das ist gesetzeswidrig. Denn der rechte Fahrstreifen ist weder eine "Sonntagsfahrer-Bahn" noch eine Lastwagen-Spur. Das Rechtsfahrgebot ist sogar gesetzlich verankert.

Das Rechtsfahrgebot hat nichts mit Freiwilligkeit zu tun – es ist Gesetz

Was viele Autofahrer nicht wissen: Bereits Napoleon Bonaparte führte zu seiner Zeit das Rechtsfahrgebot im Straßenverkehr ein. Heutzutage ist es Teil der Straßenverkehrsordnung. Das soll zum besseren Verkehrsfluss beitragen. Freie Fahrstreifenwahl gilt dagegen im Stadtgebiet – aber auch nur dort und eben nicht auf der Autobahn.

Was genau Autofahrer auf Fahrbahnen mit mehr als zwei Spuren beachten sollten, erklärt Kfz-Versicherungsexperte Frank Bärnhof. Die gesetzliche Regelung lässt unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zu. "Das Rechtsfahrgebot ist abhängig von der jeweiligen Verkehrsdichte.", erklärt er zur Situation auf der Autobahn. Das heißt: "Sind viele Fahrzeuge unterwegs und ist die Zeitspanne für einen nächsten Überholvorgang somit sehr gering, kann man auf der mittleren Spur weiterfahren. Sind wenige Fahrzeuge unterwegs und kann die rechte Spur somit für längere Zeit genutzt werden, sollte man auch auf diese Spur wechseln."

In der Mitte oder links zu fahren kann ganz schön teuer werden

Bildnummer: 57045099  Datum: 09.02.2012  Copyright: imago/nordpool
KBA Flensburg Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) am Donnerstag (09.02.12) in Flensburg. TimxRiedigerx/xnordpool Gesellschaft Fotostory x0x xsk 2012 quer premiumd Architektur Behoerde Punkte Verkehrszentralregister Verkehrssuenderkartei KBA Kraftfahrtbundesamt Behörde Gebaeude Kraftfahrt-Bundesamt Verkehrssünderkartei 

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Bei Verstößen gegen das Rechtsfahrgebot droht ein Bußgeld oder sogar ein Punkt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.
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Die allgemeine Haltung: Wenn die Autobahn frei ist, stört es doch keinen, wo ich fahre. Aber falsch gedacht. Egal, ob freie Fahrt oder dichter Verkehr: "Wer außerorts auf einer Kraftfahrstraße oder Autobahn die linke oder mittlere Spur blockiert, obwohl rechtsseitig freie Fahrt ist, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot", warnt Frank Bärnhof. Mit 15 Euro Bußgeld ist man da noch gut bedient. Weitaus tiefer in die Tasche greifen müssen Autofahrer, wenn sie durch den Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot einen anderen Verkehrsteilnehmer behindern. In diesem Fall werden 80 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg fällig.

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Linksschleicher in Sicht? Auf keinen Fall rechts überholen!

Aber nicht jeder hält sich an das Rechtsfahrgebot. Bummler auf der Überholspur kennt fast jeder Autofahrer. Stößt man als Autofahrer auf einen sogenannten Linksschleicher, ist Vorsicht geboten – man sollte sich keinesfalls dazu verleiten lassen, rechts zu überholen. Mit einer solchen Aktion riskiert man außerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Der Experte empfiehlt: "Wird die Mittelspur von einem Linksschleicher blockiert, sind weder Lichthupe noch dichtes Auffahren legitime Mittel, um sich freie Fahrt zu verschaffen. Es ist stattdessen ratsam, sich zurückfallen zu lassen und anschließend auf die linke Fahrbahn zu wechseln, um danach regelkonform zu überholen. Ein regelmäßiger Blick in den Rückspiegel und Blinkersetzen sollten dabei selbstverständlich sein."

Generell gilt also: lieber rücksichtsvoll und vorausschauend fahren, als auf vermeintliches Recht zu bestehen.

Quelle: DPA/RTL.de