Das sind die Pläne in Niedersachsen

Private Geburtstagsfeiern, Grillpartys und Einschulungstreffen?

Freunde feiern eine Grillparty im Garten.
Symbolbild Grillsaison
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Niedersachsen plant weitreichende Lockerungen im privaten Bereich, wenn die Inzidenz niedrig bleibt. Landesweit liegt die 7-Tages-Inzidenz bei 9,8. So sollen Privatveranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillpartys, Fußballabende und Einschulungstreffen mit mehreren Haushalten möglich werden.

Regelungen bei einer Inzidenz von 10 bis 35

20.05.2021, Thüringen, Erfurt: «Hier Maskenpflicht» steht auf dem Schild in einem kleinen Bereich auf dem Gelände der Bundesgartenschau im egapark. Nachdem rund einen Monat eine Testpflicht für einen Besuch der Bundesgartenschau (Buga) galt, entfällt diese ab dem 21. Mai. Für die derzeit geöffneten Freiflächen ist dann kein amtlicher negativer Corona-Test oder Impfnachweis mehr notwendig. Das ist aufgrund der anhaltenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 in der thüringischen Landeshauptstadt möglich. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Die Maskenpflicht könnte in Niedersachsen teilweise durch Negativtests ersetzt werden. (Symbolbild)
msc, dpa, Martin Schutt

Bei einer Inzidenz von 10 bis 35 soll die Begrenzung auf drei Haushalte entfallen. Es sollen dann Treffen von bis zu 10 (über 14-jährige) Personen aus bis zu 10 Haushalten möglich sein - zuzüglich vollständig geimpfte und genesene Personen. Die Maskenpflicht soll beim Einkaufen und im ÖPNV bestehen bleiben, aber in einigen Bereichen ab einer Inzidenz unter 10 durch einen negativen Test ersetzt werden.

Regelungen bei einer Inzidenz unter 10

In Diskotheken könnte die Maskenpflicht und das Abstandhalten entfallen, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt. Das soll aber einer Personenzahl von 25 drinnen und 50 Personen draußen gelten. Bei geschlossenen Feiern wird vorgeschlagen, eine zahlenmäßige Begrenzung komplett entfallen zu lassen (bisher 100 Personen drinnen / draußen mit Testnachweis, kein Abstand und keine Maskenpflicht). Bei den privaten Kontaktbeschränkungen wird vorgeschlagen, die Zahl von 10 auf 25 Personen drinnen und 50 Personen draußen zu erhöhen, wobei Geimpfte und Genesene auch da nicht mitzählen. Treffen darüber hinaus sollen auch möglich sein, wenn alle Erwachsenen einen negativen Testnachweis haben: „Damit wären dann auch private Geburtstagsfeiern, Fußball-/Grillfeiern, Einschulungsfeiern etc. möglich.“ schreibt die Niedersächsische Staatskanzlei. Am Mittwoch soll der Verordnungsentwurf in die Abstimmung mit den Ressorts, den Verbänden und dem Landtag gehen. (kum)