"Es war der einzige Weg, den ich kannte"
36-Jähriger wählt die Autobahn - mit 1,8 Promille und auf dem Fahrrad!
In Schlangenlinien auf dem Seitstreifen der A63
Mit 1,8 Promille hat ein Fahrradfahrer am Sonntagabend seinen Nachhauseweg angetreten - über die A63 an der Anschlussstelle Nieder-Olm (Landkreis Mainz-Bingen) kurz hinter der Grenze zu Hessen. Er sei in Schlangenlinien auf dem Seitenstreifen unterwegs gewesen, teilte die Polizei mit. Mehrere Verkehrsteilnehmer hatten diese angerufen, als sie den 36-Jährigen auf der Autobahn in Fahrtrichtung Mainz sahen.
Fahrradfahrer kannte wohl keinen anderen Weg nach Hause
Polizisten stoppten den Radfahrer und nahmen deutlichen Alkoholgeruch wahr. 1,8 Promille – ergab der freiwillige Atemalkoholtest. Die Autobahn 63 sei der einzige Weg nach Hause gewesen, den er kannte, gab der 36-Jährige an. Er wurde zur Blutentnahme auf die Dienststelle gebracht. Zudem muss er sich wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten. Bei seiner Trunkenheitsfahrt habe er keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, hieß es. Aber: Radfahren auf der Autobahn ist strikt verboten.
Auch betrunken Fahrrad zu fahren ist verboten
Natürlich ist es nicht nur auf der Autobahn verboten, betrunken mit dem Fahrrad zu fahren. Generell kann Fahrradfahrern bereits ab 0,3 Promille ein Fahrverbot drohen. Der Drahtesel gilt als Fahrzeug und so können nach einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad ein Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und medizinisch-psychologische Untersuchung folgen.
Die Promillegrenze für Radfahrer liegt in Deutschland bei 1,6 Promille, das heißt: Ab diesem Wert darf keiner mehr auf sein Zweirad steigen. Zum Vergleich: Ein Autofahrer gilt ab 1,1 Promille als fahruntüchtig.
Etwa ein Viertel aller Verkehrsteilnehmer, die alkoholisiert an Verkehrsunfällen beteiligt sind, sind mit dem Fahrrad unterwegs, meldet die Anti-Alkohol-Kampagne „Kenn dein Limit“. (dpa/gmö)