Tragödie in Biberach (Baden-Württemberg)

Nach Tod von Kind im Hallenbad: Ermittlungen gegen Aufsichtsperson und Notärztin

ARCHIV - 16.03.2020, Baden-Württemberg, Heidelberg: Eine Pylone steht im Hallenbad Köpfel an einer Leiter des Schwimmerbeckens. Das Schwimmbad ist wegen der Coronakrise bis auf weiteres geschlossen. (Zu dpa «Verband: Hallenbäder im Sommer für Anfängerschwimmen öffnen») Foto: Uwe Anspach/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Junge ertrinkt in einem Hallenbach in Biberach. (Archivbild)
ua hpl cat cul, dpa, Uwe Anspach

Nach dem Tod eines fünfjährigen Jungen in einem Schwimmbad in Biberach ermittelt die Staatsanwaltschaft Ravensburg wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen eine der beiden Aufsichtspersonen, eine damals 24-jährige Frau. Es werde geprüft, ob sie „ihre Aufsichtspflicht verletzt und dadurch den Tod des Kindes fahrlässig verursacht hat", teilte die Behörde mit. Auch gegen eine Notärztin wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Hätte der Junge gerettet werden können?

Es hätten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, "dass bei der Reanimation des Kindes der Tubus zunächst fehlerhaft angebracht worden war." Jetzt müsse geklärt werden, ob der Junge hätte gerettet werden können, wenn der Tubus richtig angelegt worden wäre.

Das Kind hatte im Dezember 2021 an einem Wasserorientierungskurs im Hallenbad der baden-württembergischen Stadt teilgenommen und war ertrunken. Bei der Obduktion wurden weder Hinweise auf Fremdeinwirkung noch auf innere Erkrankungen gefunden, die für den Tod des Jungen verantwortlich sein könnten. (uvo)