Maskenpflicht in der Schule
Wie ist der Stand in den Bundesländern?

In NRW fällt ab kommender Woche die Maskenpflicht für Lehrer und Schüler. Zumindest, wenn sie im Klassenraum auf ihrem Platz sitzen. Das hat das NRW-Schulministerium bekannt gegeben. Bei steigenden Corona-Zahlen stößt das aber auch auf Kritik. Dabei ist das größte Bundesland in Deutschland nicht das einzige, in dem in der Schule künftig teilweise auf die Maske verzichtet werden kann. Wir liefern einen Überblick, wie die Situation in den anderen Bundesländern aussieht.
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Bayern
In Bayern müssen Schülerinnen und Schüler seit dem 4. Oktober am Platz und im Sportunterricht keine Maske mehr tragen. Das könnte sich aber jetzt wieder ändern. Weil die Corona-Zahlen im Freistaat zuletzt stark angestiegen sind, sollen Schüler nach den Herbstferien, voraussichtlich also ab dem 11. November, den Mund-Nasen-Schutz auch wieder am Platz tragen. Beschlossen werden soll die Maskenpflicht in einer Sondersitzung des Kabinetts in der kommenden Woche.
Baden-Württemberg
Auch in Baden-Württemberg ist die Maskenpflicht gelockert worden. Schüler können den Mund-Nasen-Schutz auf ihrem Platz abnehmen. Wenn sie sich im Gebäude bewegen, müssen sie weiter Maske tragen. Auch Lehrer können im Unterricht auf die Maske verzichten. Die Bedingung: Sie müssen den Mindestabstand von 1,50 Metern zu den Schülerinnen und Schülern einhalten.Die Regeln gelten seit dem 18. Oktober.
Hessen
In Hessen ist die Maskenpflicht für die ersten beiden Wochen nach den Herbstferien verschärft worden. Schülerinnen und Schüler müssen also vom 25. Oktober bis 5. November auch an ihrem Platz eine Maske tragen. Danach könnten die Schüler ihre Masken am Platz wieder abnehmen.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz hängen die Corona-Maßnahmen von Warnstufen ab. Aktuell befinden sich die Landkreise noch in Warnstufe 1, das bedeutet, dass die Maskenpflicht am Platz entfällt. Erreichen einzelne Landkreise aber Warnstufe 2, müssen Schülerinnen und Schüler die Masken auch wieder am Platz anziehen. Im Freien gibt es keine Pflicht mehr, eine medizinische Maske zu tragen.
Thüringen
In Thüringen gelten für Schülerinnen und Schüler die Regeln der Warnstufe 2. Sie müssen sowohl im Schulgebäude als auch im Unterricht Maske tragen. Das gilt auch für die Lehrer. Ausnahme: Schüler von der 1. bis 4. Klasse müssen zwar im Schulgebäude eine Maske tragen, an ihrem Platz dürfen sie aber weiterhin ohne Maske am Unterricht teilnehmen.
Sachsen-Anhalt
Alle Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal müssen im Schulgebäude einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht während des Unterrichts. Ferner besteht im Freien keine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Niedersachsen
Seit Beginn des neuen Schuljahres Anfang September müssen alle Schülerinnen und Schüler im Bundesland eine Maske anlegen – auch während des Unterrichts. Für Jugendliche ab 14 Jahren ist eine medizinische Maske verpflichtend. Die Ausnahme: Schüler der 1. und 2. Klassen müssen am Platz keine Mund-Nasen-Schutz tragen. Auf dem Schulgelände im Freien besteht keine Maskenpflicht.
Bremen
In Bremen besteht keine Maskenpflicht im Unterricht, sondern ausschließlich im Schulgebäude. Verpflichtet werden die Schüler nur dann, wenn an weiterführenden Schulen ein Corona-Fall festgestellt wird. An den Grundschulen gilt das nicht.
Hamburg

In Hamburg gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht. Ausnahmen von der Pflicht gibt es beim Essen in der Schulkantine, auf dem Schulhof, beim Sport, auf dem Außengelände der Schule und bei Klassenfahrten außerhalb von Gebäuden.
Berlin
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 ist aufgehoben. Ab der 7. Klasse muss eine Maske in Innenräumen getragen werden. In den weiterführenden und beruflichen Schulen dürfen in Analogie zu den Regelungen für die Prüfungen die Masken auch bei Klausuren und Klassenarbeiten am Platz abgelegt werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Aktuell hat die Landesregierung Stufe 2 der Corona-Warnstufe ausgerufen. In Schulgebäuden und auf dem gesamten Schulgelände müssen Schüler und Lehrer damit einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Saarland
Die Maskenpflicht in der Schule ist seit dem 1. Oktober im Saarland vollständig entfallen. An den weiterführenden Schulen finden für Schüler und an allen Schulen für die Lehrkräfte und Beschäftigten weiterhin Selbsttests statt.
Schleswig-Holstein
Bisher müssen Schülerinnen und Schüler am Platz noch eine Maske tragen. Ab Montag, 1. November, wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht am Sitzplatz entfallen. Sollte es zu Infektionsfällen in Klassen kommen, werde es in der betroffenen Gruppe für fünf Tage eine Maskenpflicht am Platz geben. Außerdem müssen sich alle Schüler der Klasse innerhalb dieser fünf Tage täglich testen lassen.
Sachsen

Nach den Herbstferien gibt es in den ersten zwei Schulwochen gesonderte Schutzmaßnahmen, schreibt das Bildungsministerium auf seiner Webseite. So wird vom 1. bis 14. November dreimal wöchentlich getestet. Vom 1. bis 7. November muss zudem die Maske im Unterricht getragen werden. Am 8. November entfällt die Maskenpflicht im Unterricht für die Schüler aber wieder.
Brandenburg
In Brandenburg muss eine medizinische Maske nur noch in den weiterführenden Schulen ab Klasse 7 getragen werden, in den Grundschulen galt die Maskenpflicht nur in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien, jetzt sind junge Schüler aber von der Pflicht befreit. (xst)