Gegen den Sänger wird seit April ermittelt
Sexuelle Belästigung: Strafbefehl gegen Marc Terenzi erlassen
Das ist bitter!
Im April wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen Marc Terenzi (45) ermittelt – wegen sexueller Belästigung einer Minderjährigen. Jetzt wurde ein Strafbefehl gegen den Sänger erlassen, wie wir im Video zeigen.
Marc Terenzi legt Einspruch ein
„Am 28.09.23 ist ein Strafbefehl ergangen wegen sexueller Belästigung einer Minderjährigen“, bestätigt ein Gerichtssprecher des Amtsgericht Borna RTL. Unter anderem soll der Musiker dem Mädchen ans Gesäß gefasst haben.
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Marc Terenzi bestreite den Tatvorwurf jedoch und habe Einspruch eingelegt, heißt es weiter: „Deswegen wird es zu einer Hauptverhandlung kommen. Wann, unklar.“ Dem 45-Jährigen wird vorgeworfen, die minderjährige Tochter seiner Ex-Partnerin sexuell belästigt und als „sexy“ bezeichnet zu haben. Auf RTL-Anfrage wollten sich Marc Terenzi und seine Verlobte Verena Kerth nicht zu den neuesten Entwicklungen äußern. (dga)
Das sagt die Leipziger Staatsanwaltschaft
Auf RTL-Anfrage erklärt die Staatsanwaltschaft Leipzig: „Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig anlässlich zweier Vorfälle, welche sich im Sommer 2018 bzw. im Sommer 2022 ereignet haben sollen, sind abgeschlossen. Im Ergebnis der geführten Ermittlungen und auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse ergab sich ein hinreichender Tatverdacht gegen die von Ihnen benannte Person wegen des Vorfalls, der sich im Juli 2022 ereignet haben soll.“
Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft Leipzig mit Verfügung vom 22.09.2023 einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wegen des Tatvorwurfs der sexuellen Belästigung (§ 184i Strafgesetzbuch) bei dem zuständigen Gericht, dem Amtsgericht Borna, gestellt.
„Bei dem Strafbefehlsverfahren handelt es sich um eine in § 407 Strafprozessordnung geregelte besondere Form der Erhebung der öffentlichen Klage, bei der die Rechtsfolgen der Tat schriftlich und ohne eine Hauptverhandlung festgesetzt werden. Lediglich in den Fällen, in denen der Angeklagte nach Zustellung des Strafbefehls in zulässiger Form Einspruch gegen diesen einlegt, wird seitens des Gerichts ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt“, heißt es weiter: „Hinsichtlich der Tat, die sich im Sommer 2018 ereignet haben soll, wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 154 Absatz 1 Strafprozessordnung vorläufig eingestellt, da die dafür zu erwartende Strafe neben der im Strafbefehlsantrag beantragten Strafe nicht erheblich in Gewicht fallen würde.“