Lynchjustiz in Bremen

Anklage gegen RTL-Team wird nicht zugelassen

ARCHIV - Ein Mikrofon von RTL, n-tv, VOX und RTL 2 liegt in Düsseldorf wärend einer Pressekonferenz auf einem Tisch (Foto vom 15.01.2007). Hohe Abschreibungen in Großbritannien haben bei Europas größtem Fernsehanbieter RTL Group 2008 den Netto-Gewinn mehr als halbiert. Der Jahresüberschuss sank von 674 Millionen Euro (2007) auf 296 Millionen Euro, wie das Luxemburger Unternehmen am Donnerstag (12.03.2009) in Berlin mitteilte. Foto: Fredrik von Erichsen dpa (zu dpa 0152 vom 12.03.2009) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Juristischer Erfolg! Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal hat am 27. April die Anklage der Staatsanwaltschaft Bremen gegen einen Reporter und eine freie Mitarbeiterin des Senders RTL aus rechtlichen Gründen nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Eröffnung des Hauptverfahrens ist damit abgelehnt.

In der ausführlichen Begründung der Nichtzulassungsentscheidung des Amtsgerichts heißt es unter anderem: „Die im Anschluss an die Ausstrahlung des Fernsehbeitrags eingetretenen Geschehnisse sind selbstredend von hoher strafrechtlicher Relevanz und die beim Nebenkläger eingetretenen Verletzungsfolgen in einem hohen Maße bedauerlich. Dies darf aber nicht dazu führen, dass die Verantwortung für diese Tat von den vorsätzlich handelnden „Lynchmob“-Beteiligten auf die Journalisten verschoben wird, bei denen schon fraglich ist, ob diese überhaupt eine strafrechtlich relevante Sorgfaltspflicht begangen haben; denen aber jedenfalls das brutale Vorgehen des Lynchmobs gegen eine nicht in dem Fernsehbeitrag gezeigte Person (!) nicht zurechenbar ist.“

Akt der Lynchjustiz im Juni 2018

Zum Hintergrund: Im Juni 2018 hatten in Bremen mehrere Männer in einem Akt der Lynchjustiz einen Mann in dessen Wohnung derart zusammengeschlagen, dass er zunächst lebensgefährlich verletzt wurde. Laut einer Pressemeldung der Polizei Bremen "…hatten die Täter ihr Opfer aufgesucht, nachdem ein Fernsehsender am Mittag einen Beitrag über vermeintlich Pädophile gezeigt hatte…". In den darauffolgenden Tagen berichteten diverse Medien über den schrecklichen Überfall. Dabei wurden immer wieder Parallelen zu einem "Punkt 12"-Reporterbeitrag gezogen. RTL hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass das Opfer der Selbstjustiz in Bremen zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der Berichterstattung von RTL war. Dies hatte auch die Bremer Staatsanwaltschaft bestätigt.