Endlich wieder Popcorn-Rascheln und Getränk-Geschlürfe
Wie sieht der Kinobesuch in Norddeutschland jetzt aus?

Auf der großen Leinwand läuft ein Film in schillernden Farben oder auch in schwarz-weiß, man weiß gar nicht, wo man zuerst hinsehen soll. Durch die Lautsprecher dröhnen Musik, Soundeffekte und Dialoge durch den ganzen Saal. Auf dieses Erlebnis mussten Kino-Fans nun seit acht Monaten warten, doch dieses Warten ist endlich vorbei: Seit dem 1. Juli sind die Kinos wieder offen. Wir verraten, unter welchen Bedingungen Sie Ihren Filmtheater-Besuch in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wieder genießen können. Ein typisches Gefühl bleibt dabei aus und das ist die gute Nachricht vorweg: Niemand kann Ihnen von hinten in den Sitz treten.
So läuft der Kinobesuch in Ihrem Bundesland ab
Bremen:
Besucher müssen keinen negativen Corona-Test mitbringen.
Es gibt eine Maskenpflicht im ganzen Gebäude, am eigenen Platz darf die Maske aber abgenommen werden.
Sitzplatzverteilung im Schachbrettmuster: Neben, vor und hinter jedem Sitzplatz bleibt ein Sitz frei. Der Mindestabstand beträgt 1 Meter.
Der Betreiber muss für eine Hygienekonzept und ausreichende Lüftung sorgen.
Niedersachen:
Besucher brauchen keinen negativen Corona-Test für den Kino-Besuch.
Auf dem Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden, ansonsten gilt eine Maskenpflicht im gesamten Gebäude.
Der Mindestabstand im Saal beträgt 1 Meter. Die Plätze sind im Schachbrettmuster angeordnet.
Der Betreiber muss ein Hygienekonzept und eine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr haben
Hamburg:
Besucher müssen einen negativen Corona-Test mitbringen oder nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind.
Die Maskenpflicht gilt im ganzen Gebäude und auch auf dem Sitzplatz. Wer während des Films etwas isst oder trinkt, darf die Maske dafür kurz abnehmen.
Die Sitzplätze sind nach dem Schachbrettmuster-Prinzip angeordnet. Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.
Der Betreiber muss vor Öffnung ein gültiges Hygienekonzept ausarbeiten.
Schleswig-Holstein:
Die Kinogänger müssen keinen negativen Corona-Test vorlegen.
Es gilt eine Maskenpflicht im Gebäude, auf dem Sitzplatz darf die Maske aber abgenommen werden.
Auch hier sind die Plätze wie bei einem Schachbrettmuster freigegeben.
Der Betreiber muss ein Hygienekonzept vorlegen.
Weniger Gäste, aber viel Kinoerlebnis

Generell gilt in allen norddeutschen Bundesländern, dass die Kinosäle nur bis zu 50 Prozent ausgelastet sein dürfen. Wie auch in der Gastronomie müssen die Kinogänger ihre Kontaktdaten per App oder Kontaktbogen hinterlegen.
Wenn Sie jetzt Lust auf Kino haben, aber noch unentschlossen sind, was Sie sich anschauen sollen, haben wir ein paar Film-Tipps für Sie zusammengestellt.
Und nun viel Spaß beim ersten Kinobesuch nach langer Zeit- mit Popcorn, Getränken, mitfiebern, lachen, weinen, schaudern oder sich wundern, aber ohne Tritte in den Rücken. (mba)