Experten geben Empfehlungen

Kindesmissbrauch in öffentlichen Einrichtungen: Diese Leitlinien sollen helfen

Kind wehrt sich mit ausgestreckten Armen ibxyan01596733 Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Urheberrechtes hinsichtlich der Namensnennung des Fotografen im direkten Umfeld der Veröffentlichung!
Sexuelle Gewalt ist für viele Tausende Mädchen und Jungen in Deutschland trauriger Alltag
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Der Missbrauch von Kindern auf dem Campingplatz in Lügde, immer neue Festnahmen im Fall des Kinderporno-Netzwerks von Bergisch Gladbach oder ein Fußballtrainer und Sänger aus Münster, der seine Stellung als Idol ausnutzt, um sich an Kindern zu vergehen: Es gibt viele Fälle von Kindesmissbrauch, die in der jüngsten Zeit bekannt geworden sind – und die Dunkelziffer ist hoch. Viele Taten geschehen in Vereinen, Heimeinrichtungen oder Schulen, die oft überfordert reagieren. Experten der Bundesregierung haben aus Berichten von über 1.500 Betroffenen einen Leitfaden mit Handlungsempfehlungen veröffentlicht, wie Institutionen besser mit Missbrauchsopfern umgehen können.

Nicht jeder Vorstand muss alles wissen

Was soll etwa ein kleiner Turnverein in einem 2.000-Seelen-Dorf unternehmen, wenn sich Betroffene melden? „Der Vorsitzende muss sich nach Möglichkeit vorher schon einmal informiert haben“, sagt Sabine Andresen, die Vorsitzende der Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, im RTL-Interview. Viele Kinder- und Jugendeinrichtungen, von Kitas über Schulen, kirchliche Einrichtungen und Sportvereine, bis hin zu Kliniken haben überhaupt keine ausreichenden Schutzkonzepte gegen Missbrauch.

„Nicht jede Lehrerin oder jeder Vorstand muss alles wissen“, so die Erziehungswissenschaftlerin. „Aber er oder sie muss wissen, wo Unterstützung geholt werden kann.“ Nötig sei ein Handlungsleitfaden. „Dann wird sich der Vorstand vielleicht an die Ombudsperson innerhalb des Landessportverbandes oder die Missbrauchsbeauftragte wenden.“

Ab wann kann man von einem Täter sprechen?

ARCHIV - 11.04.2019, Nordrhein-Westfalen, Lügde: Ein Kinderauto liegt unter dem Trümmern vor der zum Teil bereits abgerissenen Parzelle des mutmaßlichen Täters auf dem Campingplatz Eichwald im Ortsteil Elbrinxen. Der Campingplatzbetreiber lässt den Tatort abreißen, auf dem mehrere Kinder missbraucht und dabei gefilmt wurden. Im Fall des massenhaften Kindesmissbrauchs in Lügde in Nordrhein-Westfalen hat das Landgericht Detmold die Anklageschrift gegen zwei der drei Beschuldigten erhalten. Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Foto: Guido Kirchner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
In dieser mittlerweile komplett abgerissenen Parzelle des Täters wurden auf dem Campingplatz Eichwald in Lügde Kinder missbraucht.
gki cul, dpa, Guido Kirchner

Schon das Persönlichkeitsrecht ist komplex: Ab wann kann man von einem Täter sprechen? Wann dürfen Namen genannt werden? Hier sei es wichtig, sich zusätzliche Beratung zu holen, erzählt Andresen. Wichtig sei aber vor allem, zunächst einmal zuzuhören und das Geschehen nicht zu leugnen. „Mit dem Mythos: In meinem Verein oder in meiner Klasse ist so etwas noch nie passiert, muss aufgeräumt werden.“

Sehr viele Betroffene hätten berichtet, dass sie zurückgewiesen worden seien. Es sei gesagt worden: ‚Das kann doch nicht sein, das kann doch nicht stimmen‘. Teilweise sei auch gar nicht reagiert worden. „Dieses Ignorieren von Unrecht, das in der eigenen Institution stattgefunden hat, und der beschämende Umgang mit betroffenen Menschen hat uns aufgerüttelt“, so Andresen. Pfarrer seien einfach von einer Gemeinde in die nächste versetzt worden. Ein Täter wurde nach Bekanntwerden noch geehrt.

Matthias Katsch, ebenfalls Mitglied der Kommission, sagte, mit dem nun vorgelegten Leitfaden solle Prävention gestärkt werden. "Auch, wenn ich noch nicht die Presse im Nacken habe, weil ein konkreter Verdachtsfall im Raum steht, sondern einfach aus dem Wissen, dass Missbrauch in Institutionen vorkommt und ich deswegen vorbereitet sein sollte", sagte Katsch.

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Wer hat weggesehen oder etwas vertuscht?

In dem 49-seitigen Leitfaden schreiben die Experten, eine Grundvoraussetzung sei es, die Täterinnen und Täter zu identifizieren. „Verantwortliche der Institution entwickeln eine Haltung und einen neuen Umgang mit identifizierten Tätern und Täterinnen und ziehen - wenn möglich -personelle Konsequenzen. Es wird identifiziert, ob es Verantwortliche gab, die weggesehen oder Taten vertuscht haben“, heißt es unter dem Punkt „Gegenstand der Aufarbeitung“. Opfer sollten von Beginn an mit eingebunden werden. Die Institution müsse eine unabhängige Anlaufstelle schaffen, damit die Betroffenen sich umfassend und anonym informieren könnten.

Ein mindestens zweiköpfiges Aufarbeitungsteam soll das Unrecht dokumentieren, das Kinder und Jugendliche erfahren haben, sowie die Versäumnisse der Institution. Es soll Empfehlungen gegenüber der Institution aussprechen. Ein Beirat aus Mitgliedern der Institution, Betroffenen und externen Fachleuten soll den Aufarbeitungsprozess kritisch begleiten und den Zeitrahmen festlegen. Die Öffentlichkeit soll durch regelmäßige Berichte informiert werden.

Kommission seit 2016 aktiv

Die Bundesregierung hatte die Expertenkommission 2016 eingesetzt, um Missbrauch in Sportvereinen, Institutionen, Familien oder im sozialen Umfeld aufzuarbeiten. Kern der Untersuchungen sind vertrauliche Anhörungen und Berichte von heute erwachsenen Betroffenen. Die Kommission soll Strukturen und Bedingungen aufdecken, die Missbrauch in der Vergangenheit ermöglicht und begünstigt haben, um daraus Lehren für die Gegenwart und Zukunft zu ziehen.

Auch im Internet sind Kinder und Jugendliche Pädophilen ausgesetzt, wie der Fall einer mutmaßlichen Nacktbild-Erpressung durch die App Likee zeigt. Wie Sie Ihre Kinder vor Missbrauch im Internet schützen können, lesen Sie hier.