Praxen keine „Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände"

Kinderkrankschreibung ade? Was Ärzte jetzt fordern

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Die Kinderärzte fordern, die Krankschreibung von Kindern bei leichten Erkrankungen abzuschaffen.
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Kinderärzte wollen Krankschreibungen abschaffen.
Ein bisschen Husten oder eine Schniefnase bei den Kleinen – das bringt viele Eltern in die Bredoille. Eine Krankschreibung ist nötig, damit sie Kinderkrankengeld bekommen. Das soll sich ändern, wenn es nach den Kinderärzten geht. Denn diese ächzen unter vollen Praxen.

Kinderärzte: Eltern könnten harmlose Erkrankungen selbst managen!

Praxen seien als „Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet“, schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten. Die Kinderärzte fordern, die Krankschreibung von Kindern bei leichten Erkrankungen abzuschaffen.

Die Abschaffung der Bescheinigungen, die für das Kinderkrankengeld nötig seien, steht an erster Stelle, wenn es um den Abbau von Bürokratie gehe, sagt der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Michael Hubmann, der Ärzte Zeitung. Es komme einem „unnötigen Einsatz von pädiatrischen Ressourcen“ gleich, wenn Kinderärzte eine harmlose Krankheit bescheinigen müssten. Eltern könnten harmlose Erkrankungen selbst managen.

„Vor allem aber können wir schlichtweg nicht beurteilen, ob zur Betreuung eines Kindes ein Elternteil zu Hause bleiben muss oder ob das innerfamiliär anders geregelt werden könnte. Absurderweise wird aber genau das von uns gesetzlich verlangt“, so der Kinderarzt.

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Diese Regeln gelten derzeit

Für kranke Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Die Kasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld - in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Dazu brauchen Eltern allerdings eine ärztliche Bescheinigung. Diese Krankschreibung zur Betreuung können sie seit dem 18. Dezember auch telefonisch und ohne Praxisbesuch beantragen. Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage.

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Als unnötige Arbeit wertete Hubmann auch Atteste, die notwendig seien, damit Kinder bei kleineren gesundheitlichen Leiden wieder zurück in die Kita oder die Schule könnten. Er führte dazu folgendes Beispiel an: „Ein Kind hat einen Mückenstich. Die Kita sagt: Das Kind hat einen Hautausschlag. Also hole ich den Papa aus seiner Redaktionskonferenz. Der holt seinen Sohn ab und kommt zu mir in die Praxis.“ Ein solches Szenario sei „kein Witz, das ist Alltag und ein gesellschaftlicher Schaden“.

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Lauterbach will Praxis-Bürokratie abschaffen

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Karl Lauterbach will unnötige Bürokratie in den Arztpraxen reduzieren.
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, unnötige bürokratische Lasten in Arztpraxen zu reduzieren. Generell gilt seit 7. Dezember bereits, dass sich Patientinnen und Patienten bei leichteren Erkrankungen nicht mehr in Praxen schleppen müssen, um eine Krankschreibung für den Job zu erhalten. Bedingung ist, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Bekommen kann man dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu fünf Tage. Eine ähnliche, mehrfach verlängerte Sonderregelung in der Corona-Krise war im Frühjahr ausgelaufen. (dpa/eku)

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