So will der Gesundheitsminister die Versorgung verbessernDas müsst ihr als Patienten über Lauterbachs Hausarzt-Praxis-Plan wissen!

Female doctor checking young woman blood pressure
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die bessere Versorgung mit Hausärzten und Hausärztinnen sicher stellen soll.
Alexander Raths - Fotolia, Alexander Raths

Müssen wir bald nicht mehr so lange warten?
Mal sind es längere Wartezeiten. Mal findet sich auf dem Land keine Nachfolge für eine Praxis: Die Versorgung mit Hausärzten ist an vielen Stellen im Land echt angespannt. Jetzt hat Karl Lauterbach (61/SPD)) sein Gesetz vorgelegt, das Verbesserung verspricht. Was das für die Patienten heißt…

Flächendeckende Versorgung mit Hausärzten

Eine flächendeckende Versorgung mit Hausarztpraxen ist nicht überall gegeben. Die Vor-Ort-Versorgung mit Hausarztpraxen und weiteren Angeboten will das Bundesgesundheitsministerium jetzt stärker absichern. Nicht überall in Deutschland hätten Menschen die gleichen Chancen, ihre Ansprüche auf Beratung, Vermittlung von Präventionsangeboten und Versorgung zu verwirklichen, heißt es in einem Referentenentwurf des Ressorts, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Kommen sollen daher unter anderem Verbesserungen für Hausärzte, um die Versorgung „auch künftig flächendeckend sicherzustellen“.

Pauschalen für chronisch Kranke oder für Hausbesuche

  • Konkret sollen für Hausärztinnen und Hausärzte Obergrenzen bei der Vergütung (Budgets) aufgehoben werden - wie schon für Kinderärzte.

  • Zudem soll eine jährliche „Versorgungspauschale“ für die Behandlung chronisch kranker Patienten eingeführt werden, die ständig Arzneimittel bekommen. Dies soll auch Praxisbesuche zum Abholen von Folgerezepten vermeiden und insgesamt mehr Behandlungsfreiräume ermöglichen.

  • Geregelt werden soll laut Entwurf außerdem eine „Vorhaltepauschale“, wenn Hausärztinnen und Hausärzte bestimmte Kriterien erfüllen - beispielsweise mit Haus- und Pflegeheimbesuchen oder bei den Praxisöffnungszeiten.

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Gesundheitskioske in sozial benachteiligten Vierteln

Regionen und Stadtteilen mit vielen sozial benachteiligten Menschen sollen auch „Gesundheitskioske“ als leicht zugängliche Beratungsangebote für Behandlungen und Prävention etabliert werden können. Das „Initiativrecht“ dazu liege bei den Kommunen, genutzt werden könnten auch bestehende Räumlichkeiten oder Busse. Die Kosten sollen zu 74,5 Prozent die gesetzlichen Kassen tragen, zu 5,5 Prozent die private Krankenversicherung und zu 20 Prozent die Kommunen. Im Jahr 2025 könnte es geschätzt bundesweit 30 Kioske geben, bis 2028 etwa 220.

Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Verbessert werden sollen laut dem Entwurf zudem psychotherapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche. Dazu soll für Planungen des Bedarfs eine neue eigene Arztgruppe gebildet werden. Dies ermögliche „eine zielgenauere Steuerung der Niederlassungsmöglichkeiten“ für entsprechende Praxen.

Mehr Ärzte

Der Entwurf sieht angesichts von Nachwuchsmangel auch eine Förderung für mehr Medizinstudienplätze vor. Dafür sollen für jeden von einem Land finanzierten Platz zwei weitere Studienplätze finanziert werden. Dazu solle ein Fonds eingerichtet werden. Gespeist werden soll er demnach aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, der Geldsammelstelle der gesetzlichen Krankenkassen.

Minister Karl Lauterbach hatte die Gesetzespläne bereits nach einem Treffen mit Ärztevertretern angekündigt. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen (42) sagte der dpa, damit stehe endlich auch eine Verbesserung der Praxisversorgung und eine Stärkung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte an. „Viele Arztpraxen arbeiten am Limit.“ Darunter leide die immer älter werdende Bevölkerung. „Das zeigt sich bei der Suche nach Facharztterminen in Städten inzwischen ebenso wie bereits bei der hausärztlichen Versorgung auf dem Land.“

Die überfälligen Strukturreformen dürften im Kabinett nun auf keinen Fall weiter verzögert oder gar blockiert werden. (dpa/eku)

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