Lokal in Niedersachsen zieht "die Notbremse"In diesem Café herrscht Kinder-Verbot

Ihrer Entscheidung machen die Betreiber des Café Kaffeebeere aus Esens bereits im Juli auf Facebook Luft „Da wir nicht möchten, dass Kinder sich bei uns in Gefahr bringen, ziehen wir hier die Notbremse.“ Zuvor gab es eine aus ihrer Sicht brenzlige Situation mit einem herumspringendem Kind in den Innenräumen des Lokals. Für sie nur der letzte, schwere Vorfall in einer Kette von Ereignissen, die sie zu der Entscheidung gebracht haben, vorerst keine Kinder unter zehn mehr als Gäste begrüßen zu wollen.
Sind Eltern zu gelassen? "Ist doch nichts passiert!"
Auslöser war eine Situation, in der sich die Betreiber von Eltern nicht ernst genommen fühlten „Bei einer Familie mit zwei Kindern hat mindestens eines mehrere gefährliche Situationen provoziert, unter anderem springen von der Treppe direkt neben den Tisch. Die Eltern, speziell der Vater, da die Mutter am Telefonieren war, haben nicht reagiert. Auf unsere, zugegebenermaßen sehr nervöse Reaktion, hat der Vater nur gesagt „Ist doch nichts passiert“ und sich auch weiterhin nicht gekümmert.“
Nicht jeder hat Verständnis
Bei Facebook gibt es dazu unterschiedliche Reaktionen. Eine Userin schreibt: „(...) Lasst euch nicht von solchen Gästen den Lebensmut nehmen und die Freude an eurem Café verderben. Solche Besucher braucht ihr nicht!“ Andere verstehen die Entscheidung nicht, dass in Zukunft Kinder unter zehn Jahren im Innenbereich unerwünscht sind. „Antiautoritäre Eltern sind der Albtraum eines jeden gemütlichen Kaffeehauses (...) aber euer Weg ist der Falsche!“ so ein anderer Kommentar. Auch ein Restaurant auf Langeoog hatte aus den gleichen Gründen Hausverbot für Kinder unter zwölf Jahren ausgesprochen.
Dehoga kritisiert Kinder-Verbot
Zweifel am Erfolg einer solchen Maßnahme äußerte der Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen (Dehoga). „Ich bin da skeptisch.“ sagte Geschäftsführer Rainer Balke der Deutschen Presse-Agentur. Gastronomen seien grundsätzlich für ihr Handeln selbst verantwortlich, so lange sie nicht jemanden rechtswidrig diskriminieren. Von solchen Ausschlüssen rate er aber wegen der öffentlichen Diskussionen und der Breitenwirkung eher ab. Ganz draußen bleiben müssen kleine Gäste aber nicht – wobei, eigentlich schon: Nur im Außenbereich sind auch weiterhin Kinder unter 10 Jahren erlaubt. (lsi/dpa)




