Hierhin verirrt sich kein unliebsames Insekt mehrKammerjäger will Wespennest entfernen - plötzlich brennt der ganze Dachstuhl

Man könnte ihnen wohl den Titel „unbeliebtestes Insekt“ verleihen: Wespen. Keiner will sie haben – vor allem nicht im eigenen Haus. Als eine Familie aus Kronberg im Taunus (Hessen) ein Wespennest in ihrem Dachgeschoss entdeckt, macht sie das einzig Richtige: den Kammerjäger rufen. Der soll den stechenden Insekten mit der Räuchermethode den Garaus machen. Doch am Ende brennt der ganze Dachstuhl...

Schädlingsbekämpfer-Einsatz endet mit sechsstelligen Kosten
Die Wespen müssen weg – soviel stand fest für die Familie in Kronberg. Da das Entfernen eines Wespennests in Deutschland von Privatleuten verboten ist, legen die Besitzer des Einfamilienhauses diese Aufgabe vertrauensvoll in die Hände eine Kammerjägers.
Normalerweise hätte sie der Einsatz am Montag Nachmittag höchstens ein paar hundert Euro gekostet – jetzt steht die Familie vor einem Schaden von 150.000 bis 300.000 Euro. Denn der Kammerjäger habe laut Polizeipräsidium Westhessen die sogenannte Räuchermethode unsachgemäß angewendet, um die Wespen zu vertreiben. Dabei geriet der gesamte Dachstuhl in Brand.
Wespe - Freund oder Feind?
Die Ergebnisse dieser Umfrage sind nicht repräsentativ.
Haus vorerst nicht mehr bewohnbar
Insgesamt 64 Einsatzkräfte waren vor Ort, aus Kronberg, Königstein und Oberursel rückten die freiwillige Feuerwehr an. Das Dach musste teilweise abgedeckt und aufgesägt werden, die komplette oberste Etage des Hauses wurde durch den Brand und das Löschwasser beschädigt. Der Einsatz dauerte insgesamt drei Stunden.
Sie wollten eigentlich nur ohne Wespen leben – jetzt müssen sich die Bewohner des Einfamilienhauses für mindestens eine Woche eine neue Bleibe suchen.

Wespennest entdeckt - was nun?
Wespen werden als Wildtiere durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. So dürfen auch ihre Nester nicht ohne triftigen Grund entfernt werden. Ein triftiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn ein Allergiker ein Wespennest direkt vor seinem Schlafzimmerfenster hat. Entfernt man ein Wespennest ohne diese Gründe, droht – je nach Wespenart – ein Bußgeld zwischen 5.000 und 50.000 Euro. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer hilft in solchen Fällen weiter. Er kann einschätzen, ob tatsächlich solche Gründe für die Entfernung des Nest vorliegen, und das Nest nach den gesetzlichen Vorgaben entfernen.
Lese-Tipp: Wespen vertreiben: 8 Tipps, mit denen Sie die Insekten loswerden.
Am häufigsten wird dabei vom Schädlingsbekämpfer – im Volksmund „Kammerjäger“ – die Methode des Ausräucherns angewendet. Der mit Räucherstäbchen produzierte Rauch soll die Wespen vertreiben, so dass das Nest entfernt werden kann. Diese Methode birgt jedoch die Gefahr, dass die Wespen in Panik geraten und angreifen – und eben auch, dass die Umgebung Feuer fängt. (gmö)

