Was ihr jetzt darüber wissen müsst
Gültig ab dem 1. Januar! HIER gibt's alle Infos zum neuen Heizungsgesetz
Nach langem Gezerre kommt das Heizungsgesetz!
Monatelang wurde erbittert darüber gestritten - nun tritt das neue Heizungsgesetz zu Jahresbeginn in Kraft. Die wichtigste Botschaft: Die allermeisten Hauseigentümer müssen erst einmal nichts tun und es steht endlich fest, wie viel Fördergeld es vom Staat gibt!
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Start nur für Neubaugebiete
Von 2024 an muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Regierung will so die „Wärmewende“ im Gebäudebereich voranbringen und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn der CO2-Preis steigt.
Das neue Gesetz gilt aber zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Bereits jetzt werden in Neubauten viele Wärmepumpen eingebaut, es sind aber auch andere Heizungsmodelle möglich. Konkret gilt die 65 Prozent-Ökostrom Pflicht laut Wirtschaftsministerium für alle Häuser, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird.
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Diese Übergangsfristen gelten
Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Dreh- und Angelpunkt ist eine kommunale Wärmeplanung. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen - also zum Beispiel eine Wärmepumpe.
Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung zum Beispiel für ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können laut Wirtschaftsministerium frühere Fristen greifen.
Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann.
Heizung kaputt - und jetzt?
Für den Fall, dass eine Gas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung dürfen weiterhin neue Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden. Sie müssen aber ab 2029 einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen. Hat die Kommune bereits einen Wärmeplan, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie nach Angaben des Ministeriums verbindlich. In Härtefällen könnten Eigentümer von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen befreit werden.
Bereits jetzt gilt eine grundsätzliche Verpflichtung, einen Heizkessel nach 30 Jahren gegen einen neuen auszutauschen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Brennwertkessel. Ab 2045 dürfen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden.
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Wie viel Geld vom Staat gibt es für eine neue Heizung?

Kurz vor Jahresende herrscht nun auch endlich Klarheit über die neue Förderrichtlinie und Zuschüsse bei den Investitionskosten.
Die wichtigste Neuerung: Es gibt für selbstnutzende Eigentümer einen Geschwindigkeits-Bonus für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Das soll einen Anreiz zum Umstieg geben, auch wenn die Heizung noch funktioniert. Der Bonus wird gewährt für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen.
Eine zwischenzeitlich geplante Ausweitung des Geschwindigkeits-Bonus für den Austausch besonders alter Heizungen wurde aus Kostengründen gestrichen. Die Regierung muss nach einem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Milliardenlöcher stopfen.
Zusätzlich gibt es auch einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten - diesen bekommen selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
Förderanträge können nach Ministeriumsangaben ab Ende Februar bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden - auch rückwirkend für Vorhaben, die schon begonnen wurden.(eku/dpa)
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