Förderportal ist freigeschaltetEs gibt Geld für eure neue Heizung - was ihr jetzt zu den Fördermöglichkeiten wissen solltet!

ARCHIV - 24.03.2022, Baden-Württemberg, Rottweil: Die Lüftungsanlage einer Wärmepumpe steht vor einem Wohnhaus. Ein Hindernis für den schnelleren Ausbau von Wärmepumpen sind aus Sicht zahlreicher Expertinnen und Experten Wohngebäude ohne energetische Sanierung. (zu dpa «Experten: Unsanierte Gebäude häufig Problem für Wärmepumpeneinbau») Foto: Silas Stein/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Wer sein Haus auf eine klimafreundliche Heizung umstellt, zum Beispiel eine Wärmepumpe, kann nun Förderungen beantragen.
sis fgj vco, dpa, Silas Stein
von Esther Kusch

Jetzt gibt’s Förderungen!
Wie die Kesselflicker hat die Ampel über das Heizungsgesetz gestritten und lange war unklar, wie hoch die Förderungen für den Austausch sein sollen. Jetzt können Anträge auf das Geld gestellt werden. Und der Andrang scheint groß – es kommt am Morgen schon zu Wartezeiten beim Antragsportal.
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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Förderung

Hausbesitzer, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, können seit Dienstag (27.02.24) Anträge bei der Förderbank KfW stellen. Hintergrund der neuen Förderungen ist das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, das seit dem 1. Januar gilt.

MUSS ich meine Heizung nun ersetzen?

Nein, generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Vorgeschrieben ist seit 1. Januar, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien haben müssen. Das ist in vielen Fällen eine Wärmepumpe.

Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO2-Preise in den kommenden Jahren steigen.

Wie viel Förderung gibt es?

  • Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent. Aber es ist möglich, die Summe der Förderung auf insgesamt 70 Prozent aufzustocken, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Klimageschwindigkeitsbonus: Wer eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzt, kann 20 Prozent Extra-Bonus bekommen. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus kontinuierlich.

  • Einkommensbonus: Wer unter 40.000 Euro verdient (zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen), kann einen Bonus von 30 Prozent beantragen.

  • Effizienzbonus: Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Effizienz-Bonus von 5 Prozent gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.

  • Zuschlag für Biomasse-Heizungen: 2.500 Euro gibt es für Biomasseanlagen, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5mg/m3 einhalten.

Maximal können 23.500 Euro Förderung für eine neue Heizung ausgezahlt werden, und zwar nur so lange auch noch Fördermittel vorhanden sind.

Wer kann Förderungen beantragen?

  • Jetzt können erstmal Eigentümer von Einfamilienhäusern Anträge stellen.

  • Ab Mai dann Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder Wohnungseigentümergemeinschaften.

  • Voraussichtlich ab August 2024 sind dann Besitzer von vermieteten Einfamilienhäusern oder von selbst bewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland berechtigt, Anträge stellen.

Wie kommt ihr an das Geld?

Ihr müsst zunächst einen Energieexperten oder ein Fachunternehmen beauftragen und eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Um den Antrag stellen zu können, müsst ihr einen Vertrag abgeschlossen haben. Wichtig: Der Vertrag muss beinhalten, dass er erst in Kraft tritt, wenn ihr eine Förderzusage von der KfW bekommt. Und es muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung enthalten, das darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.

Dann registriert ihr euch beim KfW Förderportal und könnt den Antrag stellen. Dafür braucht ihr die BzA-ID (15-stellige Nummer) von der Bestätigung zum Antrag (BzA). Dieses Dokument wird euch von eurer Expertin oder eurem Experten für Energieeffizienz bzw. vom Fachunternehmen ausgestellt.

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