Energie-Experte Hermann-Josef Tenhagen erklärt
Wie Sie herausfinden, welches Heizungssystem zu Ihrem Haus passt
Es kommt in den Bundestag, fertig ist es aber bis ins letzte Detail noch nicht: Das Heizungsgesetz! Und weil sich logischerweise nicht jeder in die komplizierten Gesetzesregelungen einlesen möchte, klärt Finanztip-Experte Herrmann-Josef Tenhagen die wichtigsten Fragen.
"Dann haben Sie Klarheit, was Ihr Haus kann, was für Ihr Haus das Beste wäre“
Früher war die Entscheidung, welche Heizung ins Haus eingebaut wird, eigentlich immer recht klar. Gab es in der Straße eine Gasleitung, baute man wohl eine Gasheizung ein. Alternative Öl oder aber auch Strom. Inzwischen gibt es aber so viele (klimafreundliche) Möglichkeiten - wie und wo erfahre ich jetzt, welches Heizsystem am besten zu meinem Haus passt?
Tenhagen rät, sich unbedingt Hilfe zu holen. Mit Förderung vom Staat kostet das tatsächlich auch nicht so viel: "Sie können sich einen Energieeffizienzberater holen. Den gibt es bei der deutschen Energieagentur. Postleitzahl eingeben, dann spucken die zehn bis fünfzig Namen aus. Den holen Sie sich nach Hause und lassen sich ein vernünftiges Gutachten machen.“
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Die Kosten für eine solche Beratung liegen bei 1.500 Euro. 80 Prozent der ersten 1.300 Euro davon zahlt aber der Staat, so Tenhagen. Heißt: Am Ende bleiben für Sie 250 Euro. „Sollten Sie machen, dann haben Sie Klarheit, was Ihr Haus kann, was für Ihr Haus das Beste wäre.“
Weitere Fragen, zum Beispiel, ob der Gesetzkompromiss auch Auswirkungen auf Ihre Miete hat, beantwortet Hermann-Josef-Tenhagen im Video.
Wir möchten Ihre Meinung wissen: Wie stehen Sie zum Heizungskompromiss?
Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ.
Höhe der Förderungen, Übergangsfristen und Co.: Über die Detailfragen wird noch verhandelt
Das Heizungsgesetz wird am Donnerstag (15. Juni) zum ersten Mal im Bundestag beraten - vor einem für spätestens 7. Juli angestrebten Beschluss müssen noch mehrere Detailfragen geklärt werden, ausgerechnet in für Bürgerinnen und Bürger entscheidenden Fragen. So steht zum Beispiel schon fest, DASS es für den Heizungsaustausch Förderungen gibt, aber noch nicht, in welcher Höhe. Auch über Ausnahmeregeln für alte Menschen wird noch gesprochen, ebenso über die Modernisierungsumlage für Mieter. Unklar sind außerdem noch die Übergangsfristen.
Wann der Bundesrat das Gesetz dann behandelt, ist offen. Vor der Sommerpause würde das nur mit einer Fristverkürzung am 7. Juli klappen. Der Bundesrat kann gegen das Gesetz allerdings allenfalls Einspruch erheben, eine Zustimmung ist nicht nötig.
Auswirkungen auf erste Bürger könnte das Gesetz dann bereits im Januar haben - nämlich wenn man neu baut oder die Heizung kaputt geht und die Kommune bereits eine Wärmeplanung hat. In allen anderen Fällen bleibt mehr Zeit. (eku, mit dpa)
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