Vermeidung von GefährdungenGesundheitslexikon: Arbeitsschutz

Model Nina setzt sich am Sonntag (23.10.2005) in Düsseldorf während des Fotorundganges der Arbeitsschutzmesse A+A 2005 einen MSG Auer "Wireless World" Schutzhelm auf. Die Ohrschützer können in Verbindung mit Mobiltelefonen und Bluetooth-Technik zur Kommunikation verwendet werden. Auf der A+A präsentieren nach Messeangaben fast 1400 Aussteller aus 56 Nationen vom 24. bis 27. Oktober ihre Neuheiten. Dazu zähle das weltweit umfassendste Angebot zu den Themen individueller Schutz und betriebliche Sicherheit. Foto: Federico Gambarini dpa/lnw +++(c) dpa - Bildfunk+++
Ziel des Arbeitsschutzes ist Arbeitssicherheit und ständige Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
dpa/dpaweb, A3730 Federico Gambarini

Der Arbeitsschutz in Deutschland ist im 1996 verabschiedeten Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Es soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten verbessern. Das Arbeitsschutzgesetz selbst ist ein Bundesgesetz. Für die Überwachung der Bestimmungen sind allerdings die einzelnen Bundesländer zuständig. Da sich die Ländergesetzgebungen auch hier in bestimmten Punkten unterscheiden, sind je nach Land verschiedene Behörden zuständig. Unabhängig vom Bundesland sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung an der Überwachung beteiligt. Bei Arbeitsunfällen müssen sie für die Kosten aufkommen. In den Betrieben erfolgt die Beratung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt. Außerdem tagt in regelmäßigen Abständen der betriebliche Arbeitsschutzausschuss, um Fragen des Arbeitsschutzes zu erörtern.

Was soll der Arbeitsschutz erreichen?

Das Hauptziel des Arbeitsschutzgesetzes ist die allgemeine Vermeidung einer Gefährdung für die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten. Da sich bei bestimmten Tätigkeiten gewisse Gefahren nicht völlig ausschließen lassen, ist in solchen Fällen die Gefährdung möglichst gering zu halten. Es obliegt dem Arbeitgeber, die Gestaltung der Arbeit hieran auszurichten. Er soll die Gefährdungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz analysieren und planmäßig für deren Ausschluss oder wenigstens ihre Minimierung sorgen. Eine weitere Forderung an den Arbeitgeber ist die menschengerechte Gestaltung der Arbeit für seine Beschäftigten.

Wer fällt unter den Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz ist laut Gesetz für einen überwiegenden Teil von Beschäftigten vorgesehen. Die Definition des Beschäftigten schließt Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ebenso ein wie beispielsweise Beamte, Soldaten oder Auszubildende. Das Arbeitsschutzgesetz schließt aber auch ausdrücklich bestimmte Personengruppen aus. Es gilt nicht für Hausangestellte in privaten Haushalten, Beschäftigte auf Schiffen und solche, die unter die Zuständigkeit des Bundesberggesetzes fallen. Für die letztgenannten beiden Gruppen gelten gesonderte Vorschriften. Der nicht geregelte Arbeitsschutz für Hausangestellte wird hingegen als rechtliche Lücke angesehen. Für den Arbeitgeber besteht hier lediglich eine Fürsorgepflicht.

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Wie ist das Arbeitsschutzrecht entstanden?

Die Geschichte des Arbeitsschutzes reicht bis ins Preußen des 19. Jahrhunderts zurück und dokumentiert seither zwei Anliegen des Gesetzgebers. Aus heutiger Sicht spielt primär die Verantwortung des Arbeitgebers für seine Beschäftigten eine Rolle. Doch früh hatte man bereits erkannt, dass die Vermeidung gesundheitlicher Schäden am Arbeitsplatz einen erheblichen wirtschaftlichen Einsparungsfaktor darstellt. Gesundheitsbedingter Ausfall und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit können sowohl für den Arbeitgeber als auch das Gemeinwesen enorme Kosten verursachen. Daher ist man heutzutage über den Arbeitsschutz hinaus dazu übergegangen, auch Programme zur Gesundheitsvorsorge anzubieten. Sie werden von den Krankenkassen mitfinanziert.

Warum sollte der Arbeitsschutz stets beachtet werden?

Das Arbeitsschutzgesetz muss im Zusammenhang mit weiteren Gesetzen und Vorschriften gesehen werden. Hierbei handelt es sich etwa um Unfallverhütungsvorschriften und andere. Verstöße ziehen Konsequenzen in mehreren Rechtsbereichen nach sich. Ein Arbeitgeber, der Vorgaben nicht einhält, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit finanziell zur Rechenschaft gezogen werden. Im körperlichen Schadensfall greift das Strafrecht, außerdem drohen zivilrechtliche Forderungen. Auch das Sozialrecht kann zum Tragen kommen. Doch für den Arbeitnehmer entstehen ebenfalls Pflichten. Die Befolgung von Arbeitsschutzvorschriften ist Bedingung seines Arbeitsverhältnisses. Bei Missachtung sind Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen möglich, ebenso die Kündigung.