Verdächtiger Duft

Frankfurter Polizei entdeckt heimlich betriebene Shisha-Bar

ARCHIV - 11.02.2019, Hamburg: Glühende Kohle liegt auf einem Metallsieb über dem Tabak im Kopf einer Wasserpfeife in einer Shisha-Bar. In NRW sind per Erlass neue strenge Regeln für Shisha-Bars in Kraft getreten. So müssen die Betreiber hochwirksame Lüftungsanlagen einbauen, Warnschilder am Eingang aufhängen und Warngeräte für Kohlenmonoxid (CO) in sämtlichen Gasträumen sowie im Thekenbereich, den Fluren und den Toiletten anbringen. Foto: Christian Charisius/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
In Frankfurt erwischte die Polizei einen Shishabar-Betreiber dabei, wie er Gäste bewirtete.
chc cvi mg, dpa, Christian Charisius

Im Zuge des aktuell geltenden Lockdowns ist Gastronomen das Bewirten von Gästen in den eigenen Räumlichkeiten untersagt. Eine Shishabar-Betreiberin in Frankfurt hat das allerdings nicht ganz so ernst genommen. Vergangenen Freitag erwischte die Polizei sie dabei, wie sie ihre Bar in der Friedberger Anlage trotz Verbots betrieb.

Duft verrät die Shishabar-Besucher

Der Betrieb keiner anderen Lokalität lässt sich wohl so schwer verheimlichen wie der einer Shishabar. Zwar hatten die heimlichen Raucher die Vorhänge der Bar geschlossen, der süßliche Duft des Fruchttabaks drang aber trotzdem nach draußen. Die Beamten bekamen einen Hinweis aus der Bevölkerung und besuchten die Bar gegen 22 Uhr. Der Geruch des Shisha-Rauches reichte den Polizisten schließlich als Indiz, um die Lokalität zu überprüfen.

Und tatsächlich befanden sich 15 Gäste in dem Lokal. Die Frankfurter Polizei beendete sodann mit der Unterstützung der Bundespolizei sowie in Kooperation mit der Stadtpolizei das illegale Treiben. Die Verantwortliche erwartet voraussichtlich ein Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro. Auch die Gäste werden ein Bußgeld entrichten müssen.

Frankfurter Polizei greift hart durch

Die Frankfurter Polizei hat am vergangenen Wochenende mit der Unterstützung der Bundespolizei zahlreiche Kontrollen zur Wahrung der Corona-Verordnung bzw. Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main durchgeführt. Unter anderem haben die Beamten konsequent das Nicht-Tragen des Mund-Nasen-Schutzes, das Nicht-Einhalten des Mindestabstandes, das rechtswidrige Konsumieren von Alkohol sowie Zusammenkünfte zu vieler Personen im öffentlichen Raum geahndet.