Neue Regelung in Hamburg

Hier ist die Hundemarken-Pflicht ab 2021 Geschichte

schwarzer Hund trägt eine Hundemarke am Halsband
Hund mit Hundemarke
RTL, rtl.de

Bürgerschaft muss zur Gesetzesänderung zustimmen

Hundemarken dienen zur Identifikation unserer vierbeinigen Lieblinge. Zumindest bisher. Ab dem 1. Januar 2021 sind in Hamburg keine Hundemarken mehr erforderlich. Damit soll die Verwaltung entlastet werden. Für den finalen Abschluss muss jetzt nur noch die Bürgerschaft zur Gesetzesänderung zustimmen.

Beitrag zum Bürokratieabbau

Durch die Abschaffung der Regelung sollen die Verwaltung sowie die Hundehalter entlastet werden, so erklärt Finanzsenator, Dr. Andreas Dressel auf dem offiziellen Stadtportal der Hansestadt Hamburg die Gesetzesänderung: „Die Kennzeichnung eines Hundes mittels Hundemarke ist – zusätzlich zum Mikrochip nach Hundegesetz – nicht mehr erforderlich und damit verzichtbar. Damit entlasten wir Hamburgs Hundehalterinnen und Hundehalter genauso wie unsere Verwaltung. Ein kleiner, aber guter Beitrag zu Deregulierung und Entbürokratisierung in unserer Stadt.“

Mikrochip ist in Hamburg Pflicht

Zur einer fälschungssicheren Identifikation sieht das Hamburger Hundegesetz bereits über das Halten und Führen eine Kennzeichnung von einem elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip) vor. Durch das Auslesen dieses Chips kann zum Beispiel nachgeschaut werden, ob die Hundesteuer ordnungsgemäß vom Steuerpflichtigen gezahlt wird.

Anzeige:

Empfehlungen unserer Partner

2019: Einnahmen betrugen rund 4,4 Millionen Euro

In Hamburg muss man für das Halten von mindestens drei Monate alten Hunden eine Hundesteuer bezahlen. Insgesamt beträgt die Steuerzahlung derzeit 90 Euro pro Jahr. Sonderregelungen gibt es bei „Listenhunden“, das sind Hunde, die als gefährlich eingestuft werden im Sinne des Hundegesetzes, da müssen die Halter 600 Euro zahlen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer im Jahr 2019 betrugen rund 4,4 Millionen Euro.

Anmeldung im Hunderegister

Trotz der Abschaffung der Steuermarke müssen Halter und Halterinnen für ihre Hunde steuern bezahlen und ihre Liebsten im sogenannten Hunderegister eintragen. Für diese Eintragung ist zum Beispiel auch der Mikrochip erforderlich. Insgesamt sind 53.500 Hundehalterinnen und Hundehalter in Hamburg davon betroffen.