Grünen-Politikerin aus Sachsen-Anhalt ärgert sichEinzelzimmer: Häftlinge haben Anspruch, Pflegeheim-Bewohner nicht

Cornelia Lüddemann hat ihrem Ärger auf Twitter Luft gemacht: „In #SachsenAnhalt hat man ab 2025 das Recht, als Inhaftierter einer JVA eine Einzelzelle zu bekommen. Als Bewohner eines Pflegeheims habe ich am Ende meines Lebens kein Recht auf ein Einzelzimmer“, schreibt die Fraktionsvorsitzende der Grünen (Landtag Sachsen-Anhalt). Da dürften viele Menschen nur den Kopf schütteln. Aber warum haben Häftlinge in Sachsen-Anhalt einen Anspruch, den Pflegeheim-Bewohner nicht haben?
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CDU in Sachsen-Anhalt blockiert wichtigen Vorschlag
Grundsätzlich ist der Anspruch für Häftlinge auf eine Einzelzelle in Deutschland im Strafgesetzbuch geregelt. Die Europäische Union hat die Vorgaben aber nochmal verschärft, weil Gefangene nicht selten zu zweit in einer Einzelzelle untergebracht werden. Weil es in diesen Zellen häufig keine räumlich abgetrennten Toiletten gibt, kann das gegen die Menschenwürde verstoßen.
In Sachsen-Anhalt führt das dazu, das ein Gesetz regelt, dass bis zum Jahr 2025 neue Einzelzellen gebaut werden müssen. Gleichzeitig blockiere die CDU, der Koalitionspartner der Grünen in Sachsen-Anhalt, laut Fraktionsvorsitzender Cornelia Lüddemann aber eine andere wichtige Verordnung, die die Privatsphäre von Menschen betrifft, die auf Pflege angewiesen sind.
Kein Recht auf Einzelzimmer
In Sachsen-Anhalt und den meisten anderen Bundesländern gibt es nämlich kein Recht auf ein Einzelzimmer. Das heißt: Wenn in einer Pflegeeinrichtung kein Einzelzimmer frei ist, müssen sich Menschen ein Zimmer teilen, obwohl sie das überhaupt nicht wollen. Ein bitterer Eingriff in die Privatsphäre, obwohl man für ein Pflegezimmer viel Geld zahlen muss. Diese Reglung gilt aber nicht nur in Sachsen-Anhalt, auch in den meisten anderen Bundesländern gibt es kein Recht auf ein Einzelzimmer. Viele Länder versuchen zwar ihre Quote nach oben zu schrauben, einen Anspruch gibt es aber nur in einem Bundesland.
Ausnahme Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg hat nämlich jeder Bürger das Recht auf ein Einzelzimmer. Es verhindere nämlich laut Sozialministerium, dass Betroffene gegen ihren Willen mit einer unbekannten Person auf ein Zimmer gelegt werden. „Die Praxis zeigt, dass es in Heimen regelmäßig Wartelisten für einen Umzug vom Doppelzimmer in ein Einzelzimmer gibt, während dies umgekehrt nicht der Fall ist. Eine Nachfrage nach Doppelzimmern besteht längst nicht mehr“, heißt es auf der Webseite des baden-württembergischen Sozialministeriums.
Hoffnung auf Einigkeit
Das Recht auf Einzelzimmer würden sich garantiert auch die Einwohner von Sachsen-Anhalt wünschen. Es bleibt also die Hoffnung, dass sich Grüne und CDU bald einig werden.


