Don'ts auf der Weihnachtsfeier: Dieses Verhalten kann sogar zur Kündigung führen

Alle Jahre wieder freut sich das ganze Unternehmen auf die Weihnachtsfeier. Die Stimmung ist locker, es wird getanzt und reichlich Bier, Wein oder Schnaps getrunken. Doch wer auf der betrieblichen Weihnachtsfeier zu tief ins Glas schaut, könnte im schlimmsten Fall seinen Job verlieren.
Alkohol entschuldigt nicht alles
Auf der Weihnachtsfeier passieren manchmal Dinge, die besser nicht passieren sollten. Man lernt seine Kollegen von einer ganz anderen Seite kennen und nicht jede davon ist berauschend, vor allem wenn zu viel Alkohol im Spiel ist. Auch wenn der Besuch auf der Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit keine Arbeitspflicht ist, heißt es nicht, dass man sich daneben benehmen muss. Das kriegen viele aber leider nicht hin und am nächsten Tag kommt nicht nur ein fetter Kater, sondern vielleicht auch eine Abmahnung oder sogar ein Kündigungsschreiben. Doch welches Fehlverhalten kann tatsächlich zu einer Abmahnung oder sogar zur Kündigung führen?
Diese Fehlverhalten könnten den Job kosten
Wer zum Beispiel im Suff aus Wut oder Unzufriedenheit den Chef beleidigt, riskiert eine Abmahnung oder eine Kündigung. Also gilt hier: Lieber zurückhalten und, wenn nötig, im klaren Kopf das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Genauso ist es, wenn man zu aufdringlich ist - ein Klapps auf den Po und die damit verbundene sexuelle Belästigung, kann ebenfalls zum Jobverlust führen. Alkohol entschuldigt eben nicht alles. Und wie sieht’s am nächsten Tag mit dem Kater aus? Wer aufgrund der Nachwirkungen der Weihnachtsfeier nicht arbeitsfähig ist, der muss auch nicht arbeiten. Denn wenn der Arbeitsgeber eine fette betriebliche Feier organisiert, muss er auch mit den möglichen Folgen rechnen. Verlangt die Firma aber ab dem ersten Fehltag ein Attest, muss dies vorliegen. Aber wie heißt es so schön: Wer saufen kann, kann auch arbeiten.