Was ihr jetzt wissen solltetDiese wichtige Elterngeld-Änderung zum 1. April trifft alle werdenden Mamas und Papas

Ob DAS alle freut?
Werdende Mamas und Papas sollten jetzt genau lesen – denn beim Elterngeld gibt es zum 1. April wichtige Änderungen, die ihr kennen solltet.
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Für diese Einkommen gibt's kein Elterngeld mehr
WER noch Elterngeld bekommt und zum anderen gibt’s auch Neuerungen über die Bezugsdauer des Elterngeldes, die alle Eltern betrifft, nicht nur die mit den höheren Einkommen.
Aber zunächst zur Einkommensgrenze:
Für Geburten ab dem 1. April ändert sich die Einkommensgrenze für das Elterngeld. Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Elterngeldanspruch. Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro ab 1. April 2024 und 175.000 ab 1. April 2025 gibt es demnach kein Elterngeld mehr. Derzeit gilt noch die Einkommensgrenze von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.
Lese-Tipp: Pro-Contra-Kommentar: Kein Elterngeld mehr für Besserverdienende – ist das in Ordnung?
Zusammen Elternzeit nehmen? Nur noch ein Monat möglich
Sicherlich mehr werdende Eltern wird aber die folgende Änderung betreffen: Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb des ersten zwölf Monate des Kindes möglich.
Die Neuregelung betrifft ausschließlich den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld, erklärt das Familienministerium. Sobald einer der Elternteile ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen.
Monate, in denen die Mutter Anspruch auf Mutterschaftsleistungen hat, gelten nach wie vor als Basiselterngeldmonate der Mutter.
Eine Ausnahme gibt es für Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem Geburtstermin zur Welt kommen oder bei Mehrlingsgeburten. Sie können weiter unverändert nach Bedarf, insbesondere für mehr als einen Monat, gleichzeitig Basiselterngeld bekommen.
Und auch für Familien, die ein Kind mit Behinderung bekommen oder die ein Geschwisterkind mit Behinderung haben, für die sie den Geschwisterbonus bekommen, gibt es eine Ausnahme. Auch sie können das Basiselterngeld gleichzeitig beziehen. Das wurde mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz zum 1. April beschlossen, so das Familienministerium auf RTL-Anfrage.
Lese-Tipp: Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag: Welche Leistungen Familien zustehen!
So viel Elterngeld gibt es nicht
Wie hoch das Elterngeld ist, hängt vom Einkommen ab. Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbständige sowie Erwerbslose oder Hausfrauen und Hausmänner. Das Minimum beim Elterngeld liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro. An diesen Beträgen ändert sich auch durch die Neuordnung nichts. (eku)
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