Dessau: 1 Jahr und 3 Monate Haft auf Bewährung für Christian S.
Garagenbesitzer fuhr ihren Sohn (18) tot - Mutter über mildes Urteil entsetzt
Christian S. hatten 15 Jahre Haft gedroht
Lange Zeit hat Lola M. dafür gekämpft, dass Christian S. eine gerechte Strafe bekommt. Er soll ihren Sohn Justin (18) absichtlich überfahren haben. Christian S. behauptet, es war ein Versehen. Das Dessauer Landgericht hat am Donnerstag das Urteil gefällt und den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt. Für Lola M. ein schmerzlicher Ausgang: „Es gab keine Gerechtigkeit – in keinster Weise!“
Reaktion auf Urteil: Lola M. fehlen die Worte
Lola M.s Sohn Justin starb im Alter von 18 Jahren. Er versuchte in eine Garage einzubrechen, doch deren Besitzer Christian S. bekam das mit. Justin floh, doch der Garagenbesitzer nahm die Verfolgung mit dem Auto auf – und fuhr den Jungen tot. Aus Versehen, wie er sagt. Doch das glaubt Justins Mutter nicht. Das Urteil vom Landgericht Dessau ist für die Lola M. ein Schlag ins Gesicht „Ich bin sprachlos. Ich bin fassungslos“, sagt sie unserem Reporter nach dem Urteil mit Tränen unterlaufenen Augen. „Weil das keine Strafe für mich ist. Das ist nichts für den Täter. Dann können wir ja alle losfahren und irgendwen umfahren, überfahren – wenn ich keine gerechte Strafe dafür erhalte.“ Lola M. ist sichtlich schockiert. „Ich muss das erst mal sacken lassen. Ich bin vollkommen… ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll.“
Garagenbesitzer Christian S. war wegen Totschlags angeklagt
Laut Anklage lautete der Vorwurf gegen den Fahrer Christian S. Totschlag. Dem Angeklagten drohten eigentlich 15 Jahre Haft. Wie kommt es dann zu einer Freiheitsstrafe im Urteil? Frank Straube vom Landgericht Dessau erklärt die Urteilsbegründung: „Die Vorsitzende hat in dem Urteil betont, dass sich im Ergebnis der umfangreichen Beweisaufnahme weder ein bedingter Tötungsvorsatz noch ein Körperverletzungsvorsatz habe feststellen lassen. Es sei im Ergebnis viel mehr von unbewusster Fahrlässigkeit auszugehen“.
Ein unfallanalytisches und rechtsmedizinisches Gutachten haben entscheidend zum Urteil beigetragen, so der Sprecher. „Danach stehe fest, dass der Angeklagte das Opfer, das in einer Bodensenke lag, in der Annäherung nicht bemerkt habe. Aufgrund der Geländeunebenheiten sei das Fahrzeug nach oben katapultiert worden und habe auf das Opfer aufgesetzt. Das Opfer sei nicht mit den Rädern überrollt worden“, erklärt Straube. Laut dem Gutachten erlitt Justin dabei so starke Quetschungen im Brustkorb, dass sein Gehirn nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden konnte. „Der Tod soll nach spätestens acht Minuten eingetreten sein“, sagt der Gerichtssprecher.
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Revision ist möglich
Lola M. braucht jetzt erst mal Zeit, um alles zu verarbeiten. „Ich muss das erst mal verstehen, was heute passiert ist“, sagt sie. Die enttäuschte Mutter weiß noch nicht, ob sie Revision einleitet.