Zu betrunken um zu stehlen

Mann schläft bei Alkohol-Diebstahl mit drei Promille ein

ARCHIV - Ein Regal mit Sektflaschen und anderen alkoholischen Getränken in einem Supermarkt in Erlangen (Mittelfranken) (Archivfoto vom 18.09.2007). Im Kampf gegen den illegalen Verkauf von Alkohol, Zigaretten und Gewaltfilmen an Minderjährige setzt die Bundesregierung auf Kinder und Jugendliche als verdeckte Testkäufer. Am Mittwoch (17.10.2007) soll die Verschärfung des Jugendschutzgesetzes im Kabinett beschlossen werden. Kinder sollen nicht eingesetzt werden, stellte Familienministerin von der Leyen nach umgehend erfolgter Kritik klar. Testkäufer zwischen 14 und 18 Jahren sollen Händler überführen, die gegen das Verkaufsverbot von harten alkoholischen Getränken, Zigaretten, Gewaltfilmen oder Killerspielen an Minderjährige verstoßen. Foto: Armin Weigel dpa  +++(c) dpa - Bildfunk+++
Symbolbild: Alkohol im Regal Quelle: dpa

Das ist wohl ziemlich dumm gelaufen: Ein stark alkoholisierter Mann ist während seines Diebeszuges im Hamburger Hauptbahnhof eingeschlafen. "Der 45-Jährige hatte bereits Spirituosen im Wert von über 1000 Euro zum Abtransport bereitgestellt", teilte die Bundespolizei mit. Er sei dann aber in der Nacht zum Dienstag hinter dem Tresen eines Lokals im Bahnhof eingeschlafen. Ein Atemalkoholtest habe 3,08 Promille ergeben. Damit war er wohl schlichtweg zu betrunken, um zu stehlen.

Dieb soll jetzt einem Haftrichter vorgeführt werden

Der Mann sei einschlägig polizeibekannt, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Diebstahls, sagte ein Sprecher. Allein in den letzten sechs Monaten sollen es 30 Straftaten gewesen sein. Nach seiner Ausnüchterung in einer Zelle werde er einem Haftrichter vorgeführt, hieß es weiter. (dpa/kst)