Mütterrente, neue Kennzeichen für Mopeds & Co.

Das ändert sich für Verbraucher im März 2019

Ab März gibt es mehr Mütterrente
Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern bekommen ab März mehr Mütterrente.
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Der Februar neigt sich dem Ende, der März steht vor der Tür. Pünktlich zum neuen Monat gibt es für Verbraucher ein paar Änderungen. Und die sind vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfreulich! Wir zeigen Ihnen, was sich im März unter anderem an der Mütterrente und im Baugewerbe ändert!

Mehr Rente für Mütter

Bisher erhielten Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, zwei Rentenpunkte pro Kind. Ab März gibt es sowohl im Westen als auch im Osten 2,5 Rentenpunkte. In den alten Bundesländern entspricht ein Rentenpunkt 32,03 Euro, demnach erhalten Mütter dort 16,02 Euro mehr im Monat. In den neuen Bundesländern fällt die Erhöhung etwas geringer aus – dort steht ein Rentenpunkt für 30,69 Euro, demnach sind es ab März 15,35 Euro mehr im Monat.

Übrigens: Neurentnerinnen bekommen bereits ab Januar mehr Geld. Alle anderen Mütter bekommen im März rückwirkend mehr Geld.

Mehr Mindestlohn für Bauarbeiter

ARCHIV - 27.05.2016, Hamburg: Ein Arbeiter geht im Stadtteil Wilhelmsburg über eine noch nicht fertige Gleisanlage der Bahn. Am 30.01.2019 findet ein Treffen zur Bahnkrise bei Bundesverkehrsminister Scheuer statt. Foto: Lukas Schulze/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Facharbeiter im Baugewerbe bekommen ab März mehr Geld.
lus pzi chc axs wst, dpa, Lukas Schulze

Die Gewerkschaft IG Bau und die beiden Arbeitgeberverbände des Baugewerbes haben gemeinsam beschlossen, dass Facharbeiter in Westdeutschland künftig 15,20 Euro statt 14,95 Euro erhalten. In Ostdeutschland bekommen sie jedoch nur 12,20 Euro. In Berlin steigt der Mindestlohn für Facharbeiter von 14,80 Euro auf 15,05 Euro an.

Und auch Hilfsarbeiter können sich über eine kleine Gehaltserhöhung freuen: Sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland bekommen sie künftig 12,20 Euro statt 11,75 Euro.

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Am 8. März ist Weltfrauentag und für Berliner erstmalig ein Feiertag! Und der fällt dieses Jahr auf einen Freitag – juhu, langes Wochenende!

Hecken schneiden verboten

Sie wollen Ihre Hecke noch schneiden oder einen Baum fällen? Dann aber schnell, denn zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt laut Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes Schnittverbot. Um lebende Tiere und Pflanzen zu schützen, sind in diesem Zeitraum nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt.

Zeitumstellung

Wie jedes Jahr steht auch 2019 im März wieder die Zeitumstellung vor der Tür – vielleicht zum letzten Mal. Am 31. März werden die Uhren in diesem Jahr aber noch um eine Stunde vorgedreht.