Gerichtsvollzieher macht Gruselfund

Möbelpacker nehmen "Schaufensterpuppe" mit - doch es ist eine Leiche!

Ein Blaulicht leuchtet auf einem Polizeiauto
Möbelpacker nehmen "Schaufensterpuppe" mit - doch es ist eine Leiche (Symbolbild).
deutsche presse agentur

So etwas Gruseliges passiert sonst nur im Film: Was Speditionsmitarbeiter für eine Schaufensterpuppe hielten und aus einer Wohnung mitgenommen hatten, entpuppte sich als Leiche.

Möbelpacker nehmen im Februar "Schaufensterpuppe" mit

Ein Speditionsunternehmen hatte am 9. Februar einen recht gewöhnlichen Auftrag wahrgenommen: eine Wohnungsräumung. Die Wohnung war gepfändet worden. Unter den Gegenständen, die die Mitarbeiter mitnahmen, befand sich auch eine „Schaufensterpuppe“ – so offenbar der Gedanke der Möbelpacker. Sie wurde mit den anderen Gegenständen aus der Wohnung eingelagert.

Ein fataler Irrtum

Erst später klärte sich der fatale Irrtum auf: Wie das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ berichtete, habe ein Gerichtsvollzieher am 14. April die eingelagerten Gegenstände sichten wollten. Zu dem Zeitpunkt war die Verwesung schon deutlich vorangeschritten. Es muss also ein deutlicher Geruch von dem Toten ausgegangen sein.

Dass die Möbelpacker auf die Idee kamen, es handele sich um eine Puppe, erklärte ein Sprecher damit, dass der 58-Jährige komplett bekleidet gewesen sein soll. Möglicherweise hätten die Mitarbeiter ihn für eine Reanimationspuppe gehalten – auch wenn es schwer vorstellbar sei.

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Gerichtsvollzieher beauftragte Spedition

Eine Obduktion ergab schließlich, dass es sich bei dem Toten um den Mieter der Wohnung handelte. Dieser musste laut Angaben der Staatsanwaltschaft das Haus räumen, daher hatte ein Gerichtsvollzieher die Spedition beauftragt.

Die Ermittler gehen davon aus, dass sich der Mann das Leben nahm oder eines natürlichen Todes starb. Hinweise auf ein Gewaltverbrechen gibt es zurzeit nicht. (eon/dpa)