Jobcenter überweist das neue Bürgergeld
Bürgergeld: Auszahlungstermine - Wann ist das Geld auf meinem Konto?
von Katharina Montada
Rund 3,6 Millionen Menschen in Deutschland erhielten 2022 im Schnitt Hartz IV (Arbeitslosengeld II). Seit Januar 2023 ist Hartz IV Geschichte und wird vom neuen Bürgergeld ersetzt.
Das Bürgergeld stellt die Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen ohne Job dar. Eine pünktliche Auszahlung ist daher besonders wichtig. Wann Sie das Geld auf Ihrem Konto haben und an welchen Terminen das Jobcenter in diesem Jahr überweist, lesen Sie hier. Die Chefin der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, versichert unterdessen: Das Geld kommt pünktlich!
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Bürgergeld: Auszahlungstermine von Arbeitslosengeld im Jahr 2023
Generell gilt, dass das Bürgergeld am ersten Tag des neuen Monats auf Ihrem Konto sein sollte, damit der Lebensunterhalt gesichert sowie regelmäßige Zahlungen zum Monatsbeginn getätigt werden können. Die Auszahlungstermine können je nach Jobcenter variieren. Die Termine in der folgenden Tabelle für 2023 stellen den spätesten Auszahlungstermin dar, sodass Sie das Geld zum 1. des Folgemonats auf Ihrem Konto haben.
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Monat | Auszahlungstermin | Wochentag |
---|---|---|
Januar 2023 | 28.12.2022 | Mittwoch |
Februar 2023 | 31.01.2023 | Dienstag |
März 2023 | 28.02.2023 | Dienstag |
April 2023 | 31.03.2023 | Freitag |
Mai 2023 | 28.04.2023 | Freitag |
Juni 2023 | 31.05.2023 | Mittwoch |
Juli 2023 | 30.06.2023 | Freitag |
August 2023 | 28.07.2023 | Freitag |
September 2023 | 31.08.2023 | Donnerstag |
Oktober 2023 | 29.09.2023 | Freitag |
November 2023 | 31.10.2023 | Dienstag |
Dezember 2023 | 30.11.2023 | Donnerstag |
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Bürgergeld: Regelbedarf seit 1. Januar 2023 - So viel Geld erhalten Sie
Mit der Einführung des Bürgergeldes steigen auch die Regelsätze für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Wer diese Hilfen bereits 2022 erhalten hat, musste zum Januar 2023 keinen neuen Antrag für das Bürgergeld stellen, sondern bekommt das Geld automatisch ausgezahlt. Die Regelsätze stellen sich wie folgt dar:
- Alleinstehende & Alleinerziehende: 502 Euro
- Volljährige Partner: 451 Euro
- Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres: 402 Euro
- Kinder & Jugendliche (14-17 Jahre): 420 Euro
- Kinder (6-13 Jahre): 348 Euro
- Kinder (0-5 Jahre): 318 Euro
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Bürgergeld: Auszahlung - Muss ich dafür ein Konto besitzen?
Generell gilt, dass Sie für die Auszahlung Ihres Bürgergeldes nicht unbedingt ein Konto besitzen müssen. Sie können sich das Geld auch auf ein Konto überweisen lassen, von dem Sie nicht der Inhaber sind.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich Bürgergeld per Scheck auszahlen zu lassen. Mit diesem Scheck können Sie dann zu jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder Postbank gehen und sich das Geld für den jeweiligen Monat bar auszahlen lassen. Doch Vorsicht: Laut Jobcenter entstehen durch diese Auszahlungsmethode Mehrkosten, die Ihnen pauschal von ihrem Bürgergeld abgezogen werden. Auch an den Auszahlungsstellen werden noch einmal Gebühren fällig. Je nach Höhe des auszuzahlenden Betrages bis zu 7,50 Euro. Es ist also durchaus sinnvoll, ein Konto zu eröffnen, auf das das Bürgergeld überwiesen wird.
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