Bübchen verliert Prozess gegen Nivea

Keine Verwechslungsgefahr bei Babypflege-Produkten

24.08.2021, Berlin: ILLUSTRATION -  Shampoo und Duschbad Pflege-Produkte für Babys der Hersteller Bübchen (r) und Nivea. Der zu Katjes gehörende Babypflege-Hersteller Bübchen wirft Wettbewerber Beiersdorf vor, bei seiner Marke Nivea Baby die Aufmachung der Bübchen-Produkte nachgeahmt zu haben. Beiersdorf weist das zurück. Jetzt soll das Düsseldorfer Landgericht über den Fall entscheiden. Foto: Annette Riedl/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Babypflege-Hersteller Bübchen und Nivea
adl wst, dpa, Annette Riedl

Ob Babyöl, Haarshampoo „ohne Tränen“ oder Wundschutz-Creme: Babypflege-Produkte sind ein Millionengeschäft. Und der Wettbewerb ist hart. Der Streit zwischen den beiden Babypflege-Herstellern Bübchen und Nivea landete sogar vor dem Düsseldorf Landgericht. Die Richter mussten über die Frage entscheiden, ob das Design der Kleinkind-Pflegeprodukte von Nivea Baby zu sehr der Aufmachung der Produkte des Wettbewerbers Bübchen ähneln. Das Düsseldorfer Landgericht wies die Klage ab. „Bübchen hat verloren“, sagte ein Gerichtssprecher.

Richter sehen keinen Wettbewerbsverstoß

Die Bübchen Skincare GmbH hatte Nivea vorgeworfen, mit den eigenen Babypflege-Produkten das Bübchen-Produktdesign kopiert zu haben - und daher den Nivea-Mutterkonzern Beiersdorf wegen Wettbewerbsverstoßes verklagt.

Die 4. Kammer für Handelssachen sah im Packungsdesign von Bübchen allerdings wenig, das über die in der Branche übliche Aufmachung hinausgeht. Oder um es juristisch exakter zu formuliere: kaum wettbewerbliche Eigenart. Was daher auch kein Wettbewerbsverstoß von Nivea sei.

Die Entscheidung hätte durchaus auch anders ausfallen können. Denn die beiden Produktserien sehen sich auf den ersten Blick tatsächlich recht ähnlich. Beide kommen babyblau daher und weisen auf der Vorderseite jeweils ein dunkelblaues Firmenlogo und ein Comic-Element auf. Der Hersteller Bübchchen, der zwar alles in allem deutlich kleiner ist als Nivea, sich aber als „Marktführer in der Kategorie Baby und Kids-Care“ sieht, befürchtete deshalb eine Verwechselungsgefahr. Bübchen-Chef Martin Kemper klagte schon vor dem ersten Verhandlungstag: „Beiersdorf schmückt sich mit langjährig erarbeiteten Assoziationen für Vertrauen und Tradition von Bübchen.“

ARCHIV - 24.08.2021, Berlin: ILLUSTRATION - Unterschiedliche Pflege-Produkte für Babys der Marken Bübchen (rechte Seite) und Nivea. Der Babypflege-Hersteller Bübchen ist mit einer Klage wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht gegen den Nivea-Mutterkonzern Beiersdorf gescheitert. Die Bübchen Skincare GmbH hatte dem Konkurrenten Nivea vorgeworfen, bei seiner Babypflege-Serie das Bübchen-Produktdesign kopiert zu haben. Das Düsseldorfer Landgericht wies die Klage jedoch am Mittwoch ab. (zu dpa: Bübchen unterliegt im Streit mit Beiersdorf) Foto: Annette Riedl/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Die Babypflege-Serien von Bübchen und Nivea sehen sich ähnlich.
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Bübchen legt Berufung gegen das Urteil ein

Doch das Gericht sah das ganz anders. Die hellblaue Farbe sei heute bei Babyprodukten weit verbreitet und stelle schon deshalb keine schutzwürdige Eigenart der Bübchen-Produkte dar, urteilten die Richter. Das gelte auch für das blaue Logo und für die Verwendung von kindgerechten Zeichnungen auf den Packungen.

Auch den Vorwurf, dass Beiersdorf den Bübchen-Slogan „Für zarte Babyhaut“ kopiert habe, hielt das Gericht für nicht haltbar. Die Formulierung von der zarten Babyhaut werde heute überall verwendet. Es handele sich dabei nur um einen beschreibenden Begriff, den jeder benutzen könne. „Babyhaut ist nun einmal zart“, sagte der Gerichtssprecher.

Beiersdorf begrüßte die Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts. Das Unternehmen hatte die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen. Bübchen-Geschäftsführer Martin Kemper sah in dem Urteil sogar Positives. „Wir begrüßen die Grundannahme des Gerichts, dass die Produkte eine Vielzahl an übereinstimmenden Merkmalen haben. Aus diesem Grund legen wir Berufung ein“, erklärte er. Der Vorwurf der unlauteren Nachahmung habe für Bübchen weiterhin Bestand. „Wir wundern uns darüber, dass Beiersdorf nicht auch ein eigenes Interesse daran hat, auf eine klare Differenzierung vom Wettbewerber zu setzen“, sagte Kemper.

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Hersteller streiten sich immer öfter vor Gericht

Bübchen ist mit dem Versuch, seinen Markenauftritt zu schützen, kein Einzelfall. Immer wieder haben in den vergangenen Jahren Hersteller mit mehr oder weniger Erfolg versucht, ihre Produkte vor Nachahmungen zu bewahren. Erst vor wenigen Monaten stellte der Bundesgerichtshof höchstrichterlich fest, dass der charakteristische Goldton des Lindt-Schoko-Osterhasen so bekannt ist, dass seine Farbe Markenschutz genießt. Und auch der Schokoladenhersteller Ritter bekam vom BGH 2020 bestätigt, dass die für die Marke typische quadratische Verpackung Markenschutz genießt.

Der Süßwarenhersteller Mars scheiterte dagegen vor einigen Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof mit dem Versuch, sich die Form seines Schokoriegels Bounty als Marke schützen zu lassen. Der Schokoriegel unterschied sich nach Einschätzung der EU-Richter einfach „nicht hinreichend von anderen Formen, die allgemein für Schokoladenriegel verwendet werden“.

Bübchen, 1961 in Soest gegründet, gehörte früher zum Markenimperium des Nahrungsmittelkonzerns Nestlé. Seit 2020 gehört der Babypflege-Hersteller zu Katjes International, einem Schwesterunternehmen des Süßwarenherstellers Katjes Fassin. (dpa/aze)