Neue Corona-Regel in NRW

Wann Geimpfte mit Johnson & Johnson als geboostert gelten

Daniel Karmann
Ampullen mit dem Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson
deutsche presse agentur

Nach Bayern hat jetzt auch Nordrhein-Westfalen die Booster-Regelung für Erstgeimpfte mit Johnson & Johnson verschärft. Das heißt: wer ins Restaurant oder ins Fitnessstudio gehen will – also dahin, wo 2G+ gilt - muss jetzt drei Mal geimpft sein.
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Booster: Keine Ausnahmen mehr für Johnson & Johnson-Erstgeimpfte

NRW hat seine Booster-Regeln jetzt verschärft. Laut aktueller Coronaschutzverordnung gilt als geboostert:

  • eine Person, die insgesamt drei Impfungen mit einem der in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe erhalten hat

  • das gilt auch bei jeglicher Kombination mit dem COVID-19 Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson)

Ebenfalls als geboostert gelten:

  • geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben

  • Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tagen zurückliegt

  • genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt

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Schutzwirkung von Johnson & Johnson-Impfstoff vergleichsweise gering

Das Robert-Koch-Institut hat bereits im Oktober festgestellt, dass die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen (im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen) bei Personen beobachtet werden, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden. Weiterhin wurde bei der Einmalimpfung eine vergleichsweise geringe Wirksamkeit gegenüber der Delta-Variante beobachtet.

„Die in Deutschland beobachtete Häufigkeitsverteilung der Impfdurchbrüche nach Abstand zwischen Impfung und Erkrankung deutet auf einen mangelhaften primären Impfschutz durch eine einmalige Janssen-Impfung hin", erklärt hierzu ein Sprecher des Bundesgesundheitsministerium gegenüber RTL.

Dabei ist man zunächst davon ausgegangen, dass bei Johnson & Johnson – anders als bei den anderen in der EU bereits zugelassenen Mitteln – eine einzige Dosis ausreicht. Doch diese Annahme ist jetzt überholt.

Aus medizinischer Sicht sei laut der Ständigen Impfkommission die empfohlene Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson als Komplettierung der Grundimmunisierung anzusehen. Das bedeutet: Erst nach einer zweiten Impfung mit Moderna oder Biontech habe der Patient einen Impfschutz – aber noch keine Boosterung.

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Nach Bayern verlangt auch NRW dritte Impfung bei "Johnson & Johnson"

Bayern ist als erstes Bundesland vorgeprescht und hat sich in seiner Coronaschutzverordnung an der Stiko-Empfehlung orientiert: Johnson & Johnson-Geimpfte sollen zwei weitere mRNA-Impfstoffe erhalten, erst dann gelten sie als geboostert. Jetzt ist auch Nordrhein-Westfalen der Stiko-Empfehlung gefolgt. (mmü)