Neue Corona-Regel in NRW
Wann Geimpfte mit Johnson & Johnson als geboostert gelten

Nach Bayern hat jetzt auch Nordrhein-Westfalen die Booster-Regelung für Erstgeimpfte mit Johnson & Johnson verschärft. Das heißt: wer ins Restaurant oder ins Fitnessstudio gehen will – also dahin, wo 2G+ gilt - muss jetzt drei Mal geimpft sein.
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Booster: Keine Ausnahmen mehr für Johnson & Johnson-Erstgeimpfte
NRW hat seine Booster-Regeln jetzt verschärft. Laut aktueller Coronaschutzverordnung gilt als geboostert:
eine Person, die insgesamt drei Impfungen mit einem der in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe erhalten hat
das gilt auch bei jeglicher Kombination mit dem COVID-19 Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson)
Ebenfalls als geboostert gelten:
geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben
Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tagen zurückliegt
genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt
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Schutzwirkung von Johnson & Johnson-Impfstoff vergleichsweise gering
Das Robert-Koch-Institut hat bereits im Oktober festgestellt, dass die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen (im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen) bei Personen beobachtet werden, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden. Weiterhin wurde bei der Einmalimpfung eine vergleichsweise geringe Wirksamkeit gegenüber der Delta-Variante beobachtet.
„Die in Deutschland beobachtete Häufigkeitsverteilung der Impfdurchbrüche nach Abstand zwischen Impfung und Erkrankung deutet auf einen mangelhaften primären Impfschutz durch eine einmalige Janssen-Impfung hin", erklärt hierzu ein Sprecher des Bundesgesundheitsministerium gegenüber RTL.
Dabei ist man zunächst davon ausgegangen, dass bei Johnson & Johnson – anders als bei den anderen in der EU bereits zugelassenen Mitteln – eine einzige Dosis ausreicht. Doch diese Annahme ist jetzt überholt.
Aus medizinischer Sicht sei laut der Ständigen Impfkommission die empfohlene Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson als Komplettierung der Grundimmunisierung anzusehen. Das bedeutet: Erst nach einer zweiten Impfung mit Moderna oder Biontech habe der Patient einen Impfschutz – aber noch keine Boosterung.
Nach Bayern verlangt auch NRW dritte Impfung bei "Johnson & Johnson"
Bayern ist als erstes Bundesland vorgeprescht und hat sich in seiner Coronaschutzverordnung an der Stiko-Empfehlung orientiert: Johnson & Johnson-Geimpfte sollen zwei weitere mRNA-Impfstoffe erhalten, erst dann gelten sie als geboostert. Jetzt ist auch Nordrhein-Westfalen der Stiko-Empfehlung gefolgt. (mmü)