Schweizer Stadt greift durch
Bettelverbot in Basel: Es drohen Ordnungsstrafen

Basel greift seit dem 1. September mit einem neuen Gesetz härter gegen Bettlerinnen und Bettler durch. In der Schweizer Stadt ist es ab sofort verboten, Fremde um Almosen zu fragen. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Ordnungsgeld. Außerdem können die Behörden das erbettelte Geld einziehen.
Übertretungsstrafgesetz verbietet Betteln
Das so genannte Übertretungsstrafgesetz regelt unter „§ 9 Betteln“, was genau in Basel künftig verboten ist. Dazu gehört etwa in aufdringlicher oder aggressiver Weise zu betteln, sich in Banden zu organisieren, andere Personen zum Betteln zu schicken oder täuschende bzw. unerlaubte Methoden anzuwenden. Darunter fallen zum Beispiel das Vortäuschen von körperlichen Gebrechen oder Krankheiten.
Außerdem dürfen sich Bettlerinnen und Bettler nicht mehr an stark frequentierten Plätzen aufhalten oder an Orten, an denen Passantinnen und Passanten ihnen nur schlecht aus dem Weg gehen können. Dazu zählen etwa Fahrkarten- und Bankautomaten, Parkuhren, Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, Märkte oder Verkaufsstände. Hier ist ein Abstand von mindestens fünf Metern einzuhalten. Das gleiche gilt für die Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen, Restaurants, Museen, Theatern, Kinos. Banken und Wohn- und Bürogebäuden.
Gänzlich untersagt ist das Betteln in öffentlichen Parks, Gärten, Friedhöfen, Spielplätzen, Schulanlagen und Unterführungen. Die Behörden haben das Recht, das erbettelte Geld einzuziehen und Bußgelder zu verhängen, sollte sich jemand nicht an die Vorschriften halten.
Wie viel Betteln hält eine Gesellschaft aus?

Ganz neu ist das Anti-Bettel-Gesetz in Basel allerdings nicht. Mit dem jüngsten Verbot ist lediglich ein Beschluss aus dem November 2019 teilweise wieder rückgängig gemacht worden. Damals war das Bettelverbot gelockert worden. Das hatte nach einem Bericht der „bazonline“ zur Folge, dass viele Bettlerinnen und Bettler aus Osteuropa einreisten. Ihr Verhalten, etwa in Parks ihre Notdurft zu verrichten, hatte demnach eine emotionale Debatte ausgelöst, wie künftig mit Bettelnden umgegangen werden sollte.
Betteln: Wie sind die Regeln in Deutschland?
In Deutschland ist das so genannte „stille Betteln“ seit 1974 grundsätzlich nicht mehr strafbar. Das „aufdringliche Betteln“ kann dagegen eine Nötigung darstellen und als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Das gleiche gilt, wenn falsche Verhältnisse vorgetäuscht werden. Etwa wenn jemand entgegen der Tatsachen behauptet, obdachlos oder bestohlen worden zu sein.
Allerdings hat jede Stadt bzw. Kommune das Recht, eigene Verordnungen zu erlassen. So hat etwa Essen die Regeln ab März 2017 verschärft und das organisierte Betteln verboten. Ebenso wie betteln unter Anfassen, Festhalten oder Bedrängen. Sollte das Ordnungsamt auf Bettler stoßen, die sich nicht an die Regeln halten, können diese Verstoße mit einem Bußgeld von 50 bis maximal 1.000 Euro geahndet werden.
Sonderfall: Bettelnde Kinder
Am heftigsten wurde in Deutschland über bettelnde Kinder gestritten. Vor allem unter dem Gesichtspunkt der möglichen Kinderarbeit. Dies ist vor allem dann problematisch, wenn Kinder zum Betteln statt in die Schule geschickt werden. Auch hier haben einzelne Städte und Kommunen besondere Regeln erlassen. In Berlin sollen saftige Strafen als abschreckendes Beispiel dienen. (sbl)