Änderungen im Pfandsystem
Bessere Kennzeichnung, mehr Pfand: Das ändert sich 2019

Im Kampf gegen Plastikmüll und seine verheerenden Folgen für die Umwelt bringt das neue Verpackungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Deutschland gilt, einige Veränderungen mit sich: Es soll mehr recycelt werden. So müssen Supermärkte den Unterschied zwischen Pfand- und Einwegflaschen nun deutlicher kennzeichnen und Verbraucher müssen nun bei mehr Produkten Pfand bezahlen.
Pfandpflicht wird ausgeweitet
Vor dem Getränkeregal im Supermarkt hat sich so manch einer schon die Frage gestellt: Warum wird für manche Getränke Pfand verlangt und für andere nicht? Ab sofort sollte das seltener vorkommen, denn die Pfandpflicht wurde mit den neuen Regelungen ausgeweitet. Ab sofort sind laut Verbraucherzentrale auch für Einwegverpackungen mit folgendem Inhalt 25 Cent fällig:
Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure, zum Beispiel Apfelschorle
Milchmischgetränke, die weniger als 50 Prozent Milch beinhalten
Energy-Drinks mit einem Molkegehalt von unter 50 Prozent
Viele Getränke weiterhin ohne Pfand
Weiterhin pfandfrei bleiben Verpackungen, die von den Behörden als "ökologisch" eingestuft werden:
Getränkekartons wie TetraPaks
Schlauch- und Standbeutelverpackungen wie bei "Capri Sonne"
Sowie
Wein und anderer Alkohol
Flüssige Säuglings- und Kindernahrung
Frucht- und Gemüsesäfte bzw. -nektare
Milch und Milchmischgetränke ab 50 Prozent Milchanteil
Trinkbare Milcherzeugnisse, zum Beispiel Kefir
Kennzeichnungspflicht für Supermärkte
Damit sich Kunden besser über das Getränkeangebot informieren können, sind Supermärkte und Discounter außerdem ab sofort verpflichtet, den Unterschied zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen mit gut lesbaren Schildern am Regal sichtbar zu machen.