Behörden erhalten bei Verkehrsverstößen Daten
Wie Tesla-Fahrzeuge ihre Autofahrer verpetzen

Tesla-Fahrzeuge sind nicht nur reine E-Autos, die ausschließlich mit Strom fahren. Sie sind auch vollgestopft mit Technik. Damit zum Beispiel der Autopilot funktioniert, wird alles im Umfeld des Fahrzeuges mit bis zu acht Kameras gescannt: Fahrer, Beifahrer, Verkehrsschilder, Straßen, Verkehr. Dabei kommt eine unglaubliche Datenflut zusammen, die gespeichert wird. Datenschützer schlagen schon länger Alarm, jetzt sind auch Tesla-Fahrer Opfer der Sammelwut geworden: Ihr Fahrzeug hat sie bei der Behörde verpetzt.
Fahrerflucht nach Unfall mit Tesla in Berlin
Mitte Januar 2020 verursacht ein zunächst unbekannter Autofahrer in Berlin einen Verkehrsunfall mit einem Tesla. Laut Polizeibericht ist das Fahrzeug gegen 1.20 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit in der Prenzlauer Allee unterwegs. An einer Kreuzung verliert der Fahrer die Kontrolle über den Wagen, prallt gegen eine Ampel auf einer Verkehrsinsel. Zeugen berichten, wie nach dem Unfall ein Mann und seine Beifahrerin aus dem stark beschädigten Wagen aussteigen und zu Fuß flüchten.
Der Fall landet bei Andreas Winkelmann von der Amtsanwaltschaft Berlin. Der Oberamtsanwalt und seine Ermittler wissen: Ein Tesla zeichnet kurz vor und kurz nach einem Vorfall Daten auf. Es besteht die Wahrscheinlich, dass die Daten irgendwo gespeichert worden sind. Die Ermittler stellen bei Tesla einen Antrag auf Herausgabe der Fahrzeugdaten, können aber auch die Festplatte aus dem Fahrzeugwrack bergen. Was dann folgt, überrascht auch den erfahrenen Strafermittler.

Auf der Festplatte sind in einem hochauflösenden Video der Autofahrer und seinen Beifahrerin deutlich zu erkennen, der Tesla filmt sie beim Einsteigen in das Auto. Das ZDF-Magazin Frontal hat als erstes über den Fall berichtet, ihm liegen auch die Videoaufnahmen vor. Auf den Bildern ist auch zu sehen, wie der Tesla lange nach dem Unfall weiterfilmt, auch die Bergung des Fahrzeugs wird aufgezeichnet.
Strafermittler: „Der Tesla hat seinen eigenen Fahrer verpfiffen“
Die Amtsanwaltschaft Berlin erhält von Tesla eine Datenauswertung, die für die Ermittler keine Fragen mehr offenlassen: Es wurden Daten aufgezeichnet wie Geschwindigkeit, Gaspedalstellung, Beschleunigung, Bremsmanöver und Unfallereignis. „Wir haben Videoaufnahmen vom Fahrverhalten des Angeklagten, wir haben genaue Auskunft darüber, wie tief ins Gaspedal getreten worden ist, wie schnell das Fahrzeug war“, erklärt Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann gegenüber dem ZDF. „Der Tesla hat seinen eigenen Fahrer verpfiffen“, sagt der Strafermittler ganz offen.
In einem weiteren Fall wurden in Berlin ein Motorrad und ein Tesla-Fahrzeug gleichzeitig mit 206 km/h geblitzt, 80 Stundenkilometer waren erlaubt. „Es bestand der Verdacht eine Kraftfahrzeugrennens“, erklärt Andreas Winkelmann gegenüber dem ZDF. Die Ermittlungsbehörde erhält auf Nachfrage die Daten zu dem Rennen, das Strafverfahren gegen den Teslafahrer läuft noch.
Die Datenübermittlung kann der Tesla-Halter zwar unterbinden, allerdings warnt Tesla in seiner Datenschutzerklärung davor: „Dies kann dazu führen, dass bei Ihrem Fahrzeug eine lediglich eingeschränkte Funktionalität, ernsthafte Schäden oder Funktionsfähigkeit eintreten.“ Und wer will schon ein teures Hightech-Spielzeug, das er nur eingeschränkt nutzen kann. (aze)