Autounfall von der Steuer absetzen

Kein Witz: Der Staat beteiligt sich an den Kosten für einen Autounfall - sofern dieser auf dem Weg zu Arbeit passiert ist. Auch Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten können das Finanzamt beteiligen. Selbst Unfälle bei beruflich bedingten Umzügen können steuerlich geltend gemacht werden,
Und so funktioniert es: Die Aufwendungen für die Reparatur oder einen Totalschaden können unter dem Bereich Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Geld zurück gibt es sogar noch nachträglich für Unfälle aus den Jahren 2007 und 2008, wenn die entsprechenden Steuerbescheide noch offen sind, sowie für 2009. Die Erstattung ist ganz unabhängig davon, ob man schuld am Unfall war oder nicht. Entscheidend ist wie erwähnt die berufliche Nutzung des Wagens, die Beamten vom Finanzamt erkennen nur die Folgen von Unfällen auf der direkten Strecke von und zur Arbeit an.
Erstattungsfähig sind im Kern: Die Reparaturkosten des Fahrzeugs, Aufwendungen für den Abschleppwagen, für Gutachter, Anwalt und Gericht, die Selbstregulierung oder etwa die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung. Abzugsfähig sind zudem Schäden an privaten Gegenständen wie ein zerstörtes Notebook oder eine demolierte Aktentasche. Auch sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit dem Auto-Crash entstanden sind, können geltend gemacht werden. Dazu gehören auch Schäden an der eigenen Garage oder Ähnlichem.
Ein Höchstgrenze gibt es dabei nicht. Beruflich bedingte Unfallschäden können in voller Höhe in die Steuererklärung gepackt werden. Lediglich Zahlungen von der Versicherung oder andere Ersatzleistungen müssen gegen gerechnet werden. Außerdem ausgenommen sind Verwarnungs- oder Bußgelder, die im Zusammenhang mit dem Unfall verhängt wurden.
Bei einem Totalschaden oder kleinen Bagatellschäden wie Dellen, die gar nicht repariert werden, kann eine „Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung“ geltend gemacht werden, abgekürzt AfaA. Die AfaA ist also die Differenz zwischen dem steuerlichen Buchwert vor dem Unfall und dem Verkehrswert danach.