Autounfall im Ausland?

Unfall Ausland

Jedes Jahr gibt es Millionen Verkehrsunfälle in Europa. Etliche davon passieren, während man im Ausland eigentlich gemütlich Urlaub machen wollte. Dann gilt für Sie – egal ob Sie Unfallopfer oder Unfallverursacher sind - Ruhe und Übersicht bewahren!

Doch das ist nicht immer ganz einfach, besonders wenn man die Landessprache nicht oder nicht gut beherrscht.

Das müssen Sie unbedingt wissen: Es kommt grundsätzlich das Verkehrs- und Schadenersatzrecht des Unfalllandes zur Anwendung. Das kann vom deutschen Recht stark abweichen. Sie müssen sich selbst oder mit Hilfe eines (ausländischen) Anwaltes um die Geltendmachung Ihres Schadens kümmern.

Europäischer Unfallbericht sehr hilfreich

Grundregel: Dokumentieren Sie den Unfall möglichst genau. Im ersten Schritt sollten Sie den Unfallort fotografieren, so dass beide Fahrzeuge und die Straßenführung auf dem Bild sind. Anschließend machen Sie Bilder von beiden Fahrzeugen von allen vier Seiten und aus der Nähe.

Gibt es Zeugen? Falls ja, notieren Sie deren Namen und Adresse.

Bei Personenschäden, hohen Sachschäden und wenn keine Einigung erzielt werden konnte oder Fahrerflucht besteht, sollt die Polizei eingeschaltet werden. Bei Bagatellschäden kommt in manchen Ländern die Polizei nicht. In großen Teilen Osteuropas (Polen, Bulgarien, Kroatien, Rumänien, Slowakei und Tschechien) ist es wichtig, auch bei geringen Sachschäden die Polizei zu rufen.

Eine große Hilfe falls es im Ausland zu einem Unfall kommt, ist der ‚Europäische Unfallbericht’. Um die Aufnahme des Unfallschadens zu erleichtern, hat der Europäische Versicherungsverband einen einheitlichen Unfallbericht gestaltet, der europaweit inhaltlich und grafisch völlig identisch ist. Das Formular können Sie hier downloaden und ausdrucken.

Damit es beim Ausfüllen des deutschen Unfallberichts im Ausland nicht zu Schwierigkeiten kommt, gibt es eine Broschüre, die die auszufüllenden Felder in elf Sprachen übersetzt. Auf Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch gibt es dann keine Missverständnisse mehr. Auch diese Broschüre können Sie hier downloaden und ausdrucken.

Wenn Sie wieder zu Hause sind

Ein ziviler Beamter  der Autobahnpolizei mit einem Führerschein in der Hand beim Ausfüllen eines Formulars mit den Daten des Verkehrssünders am Rande der Autobahn A1. (Foto vom 01.03.2004). Foto: Bernd Thissen

Die sogenannte Grüne Karte hat nicht mehr die Bedeutung wie früher. Das Grüne-Karte-System besteht seit 1949 und ihm gehören heute 44 Länder an. Seit einigen Jahren reicht innerhalb der EU das Autokennzeichen als Versicherungsnachweis. Dennoch gibt es Berichte, wonach Urlauber in Italien und Polen ohne Grüne Karte Probleme bekamen. Sie sollten dieses Dokument also besser bei Ihrer Versicherung bestellen.

Seit 2003 gilt, dass jeder ausländische Versicherer einen Schadenregulierungs-Beauftragen benennen muss, mit dem das Unfallopfer in seinem Land und in seiner Sprache verhandeln kann. Dieser Beauftragte wäre dann eine deutsche Versicherung.

Es gilt das Prinzip: Niemand soll durch einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug Nachteile erleiden. Die fremden Versicherer müssen auch die Werkstattkosten für Deutschland übernehmen. Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Auto im Urlaubsland reparieren zu lassen.

Alle Autos in der EU sind pflichtversichert. Aber nur im Prinzip! Die Wirklichkeit sieht anders aus: In Bulgarien und Rumänien sind 40 bis 50 Prozent der angemeldeten Autos nicht versichert. In Spanien sind es 20 Prozent und in Polen bis zu 10 Prozent. Wenn es mit einem nicht versicherten Fahrzeug kracht, müssen Sie sich an die Verkehrsopferhilfe wenden. Dieser Pool der deutschen Versicherer fungiert als Entschädigungsstelle.

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Nicht alle Kosten werden erstattet

Gehen Sie auch davon aus, dass Sie als Unfallopfer längst nicht alle Kosten erstattet bekommen: Zu ausländischen Versicherungsbedingungen werden manchmal Gutachterkosten, Mehrwertsteuer, Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung nicht übernommen. Es kann auch sein, dass, wie in Frankreich, die Kosten für den deutschen Anwalt nicht von der Versicherung getragen werden.

Bevor Sie also größere Investitionen tätigen, sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung informieren, was Sie aus dem Ausland erwarten können.