Archiv

Untersuchungsausschuss

Ein Untersuchungsausschuss wird dann eingesetzt, wenn ein kontroverser Sachverhalt vorliegt, der das öffentliche Leben betrifft.

Untersuchungsausschuss dpa

Der Untersuchungsausschuss ist ein Kontrollinstrument zur Prüfung der Bundesregierung

Ein Untersuchungsausschuss kann in Deutschland vom Parlament des Bundestags oder eines Landtags eingesetzt werden, um die Bundesregierung prüfen zu können. Der Untersuchungsausschuss hat das Ziel, einen Sachverhalt, dessen Offenlegung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen. Damit ein er im Bundestag eingesetzt wird, müssen wenigstens 25 Prozent der Mitglieder des Parlaments dafür votieren. Der jeweilige Einsetzungsbeschluss sieht dann eine genaue Benennung des Untersuchungsgegenstands sowie der Anzahl der Ausschussmitglieder vor.

Im Rahmen eines Ausschusses werden unter anderem Zeugen vernommen, deren Aussagen zur Aufklärung von Sachverhalten relevant sind. Außerdem darf der Ausschuss Einsicht in Akten aus Bundesministerien anfordern und Sachverständige anhören. Der Einrichtung steht es darüber hinaus zu, die Vorladung von Zeugen zu erzwingen.

Sitzungen im Untersuchungsausschuss können öffentlich oder nicht öffentlich sein

Der Untersuchungsausschuss wird von einem Ausschussvorsitzenden geleitet. Man unterscheidet zwei Kategorien von Sitzungen. So gibt es nicht öffentliche Beratungssitzungen, über deren Inhalte die Öffentlichkeit je nach Entscheidung des Ausschusses im Anschluss in unterschiedlichem Maße informiert wird. Des Weiteren werden Sitzungen zur Aufnahme von Beweisen durchgeführt. Letztgenannter Sitzungstyp ist wiederum öffentlich, da Zuhörer während der Sitzung zugelassen sind. Hierbei sind Film- oder Tonaufnahmen verboten – eine Vorgabe, die jedoch außer Kraft gesetzt wird, wenn sich dafür eine Mehrheit von zwei Dritteln der Ausschussmitglieder ausspricht. Ferner muss die zu vernehmende oder anzuhörende Person dem Antrag zustimmen. Nach der Beendigung eines Ausschusses wird stets ein Abschlussbericht für den Bundestag in schriftlicher Form erstellt.

Guillaume-Affäre, NSA-Skandal & Wirecard: Wichtige Untersuchungsausschüsse

Bedeutsame Untersuchungsausschüsse in der Vergangenheit wurden beispielsweise in Zusammenhang mit der Guillaume-Affäre in den 1970er-Jahren und der CDU-Spendenaffäre zu Beginn der 2000er-Jahre abgehalten. Zum Abhör-Skandal der NSA wurde ebenfalls ein eigener Untersuchungsausschuss gebildet, sowie 2021 zum Finanz-Skandal rund um Cum-Ex.

Aktuelle Informationen über den Untersuchungsausschuss finden Sie immer bei RTL.de!