Welches Bußgeld wird in Ihrem Bundesland fällig?

Zensus 2022 in Deutschland gestartet: Diese Strafen drohen Verweigerern

Daniel Karmann
Bis zu 5.000 Euro Strafe drohen Zensus-Verweigerern. (Archivbild)
deutsche presse agentur
von Celine Babachan

Der Zensus 2022 ist in Deutschland mit einem Jahr coronabedingter Verspätung gestartet. Seit Montag werden in Deutschland 10 Prozent der Bevölkerung befragt – das sind etwa 10,3 Millionen Menschen. Die Auswahl erfolgt per Zufallsgenerator. Die Teilnahme ist verpflichtend und darf nicht verweigert werden – ansonsten könnte es teuer werden! Vor allem in einem Bundesland droht ein besonders hohes Bußgeld.

Teilnahme am Zensus verpflichtend

Wer einen Brief erhält und für den Zensus ausgewählt wurde, muss teilnehmen und die Fragen beantworten. Das ist auf die sogenannte Auskunftspflicht zurückzuführen, die in Paragraf 23 des Zensusgesetzes festgeschrieben ist.

Es gibt zwei verschiedene Befragungen beim Zensus 2022: einmal zu Personen und einmal zu Gebäuden und Wohnungen. Wichtige Personendaten wie Namen, Wohnort, Beruf, Geschlecht und Staatsangehörigkeit werden aufgenommen. Für diejenigen, die ihre Auskunft trotzdem verweigern, gibt es insgesamt drei Eskalationsstufen:

  • Erinnerung

  • 1. Mahnung

  • 2. Mahnung

  • Zwangsgeld

Wer Befragung verweigert, muss zahlen!

Laut Statistischem Bundesamt werden für das Verweigern der Auskünfte rechtlich Geldbußen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro verhängt. Auch fehlerhafte, unvollständige und falsche Angaben können zu einem Bußgeld führen. Diese werden bei weiterer Verweigerung und im Anschluss an das Zwangsgeld verhängt.

Die tatsächlichen Zwangsgelder legen die Bundesländer fest. Nach RTL-Informationen beträgt die Strafe bei Auskunftsverweigerung mindestens 300 Euro. Folgende Zwangsgelder verhängen die einzelnen Bundesländer:

  • Baden-Württemberg: Die Bandbreite erstreckt sich so von wenigen hundert bis mehreren tausend Euro.

  • Bayern: mindestens 300 Euro

  • Berlin und Brandenburg: mindestens 300 Euro. Wird der ausgefüllte Fragebogen doch noch eingereicht, entfällt das Zwangsgeld.

  • Bremen: mindestens 300 Euro

  • Hamburg und Schleswig-Holstein: mindestens 300 Euro

  • Hessen: Mindestens 300 Euro bei der Personenzählung und mindestens 500 Euro im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung

  • Mecklenburg-Vorpommern: mindestens 300 Euro

  • Niedersachsen: Eine pauschale Beantwortung ist leider nicht möglich.

  • Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz: Mindestens 300 Euro, kann aber auf 600 Euro verdoppelt werden, wenn die Auskunftspflicht weiterhin nicht erfüllt wird

  • Saarland: mindestens 300 Euro

  • Sachsen: mindestens 150 Euro

  • Sachsen-Anhalt: mindestens 300 Euro

  • Thüringen: mindestens 300 Euro für die Gebäude- und Wohnungszählung und zwischen 300 Euro und 600 Euro für die Haushaltebefragung

Mit der Zahlung ist man jedoch nicht von der Auskunftspflicht befreit. Freikaufen von der Teilnahme am Zensus 2022 geht also nicht. Die Behörden können beliebig oft das Zwangsgeld wiederholen – bis die Fragen beantwortet sind.

Wie Sie benachrichtigt werden und was Sie noch zum Zensus 2022 wissen müssen, erfahren Sie hier.