Wie viel Geld gibt's mehr? Ab wann muss ich eine Steuererkläung machen?Und plötzlich steuerpflichtig? Was Sie zur Rentenerhöhung im Juli wissen sollten

Good News für Rentnerinnen und Rentner – ab Juli gibt es eine deutliche Erhöhung! Für einige hat das aber auch Auswirkungen auf ihre Steuerpflicht. Was Sie zur Rentenerhöhung nun wissen müssen – die wichtigsten Antworten in der Übersicht.
Wie viel mehr Rente macht das aus?
Die Altersbezüge steigen im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Außerdem kommt es fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung zur Angleichung des sogenannten Rentenwerts Ost an den im Westen - ein Jahr früher als geplant.
Ein Rentner im Westen mit 1.500 Euro Rente bekommt durch die Erhöhung ab 1. Juli etwa 66 Euro mehr im Monat.
Im Osten bekommt der Rentner oder die Rentnerin etwa 88 Euro mehr.
Es handelt sich aber um monatliche Brutto-Beträge - das heißt, vor dem Abzug der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die jährliche Erhöhung gilt nach Angaben der Rentenversicherung sowohl für Altersrentner als auch für diejenigen, die wegen Arbeitsunfähigkeit bereits früher in Rente sind (Erwerbsminderungsrente). Die Erhöhung kommt automatisch. Empfänger müssen nichts dafür tun.
Lese-Tipp: Rentenerhöhung 2023: Tabelle zeigt, wie viel mehr Geld es gibt
Rente und Steuer? Das gilt!
Ja, und zwar dann, wenn ihre Jahresrente nach Abzug ihres individuellen Rentenfreibetrags und steuermindernder Ausgaben - wie Krankheitskosten oder haushaltsnahen Dienstleistungen - den Grundfreibetrag von derzeit 10.908 Euro für Alleinstehende überschreitet. Für Verheiratete gilt der doppelte Grundfreibetrag. Sie werden steuerpflichtig, sobald nach Abzügen in Summe mehr als 21.816 Euro Jahresrente übrig bleiben.
Die Folge: Die Abgabe einer Steuererklärung wird dann zur Pflicht!
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Warum wird die Rente im Osten stärker angehoben als im Westen?
Das liegt an der sogenannten Angleichungstreppe: Bis 2024 sollte der Rentenwert Ost schrittweise an den im Westen angepasst werden, das wird nun schon in diesem Jahr erreicht. Der Rentenwert wird jährlich unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung im Land angehoben. Nach fast drei Jahrzehnten unterschiedlicher Berechnung in den neuen Bundesländern, gilt ab Juli nun ein einheitlicher Wert von 37,60 Euro.
Wofür genau steht dieser Rentenwert überhaupt?
Er gibt an, wie viel ein sogenannter Entgeltpunkt oder Rentenpunkt wert ist. Die Entgeltpunkte sammeln Versicherte über die Jahre:
Wer in einem Jahr so viel verdient wie der Durchschnitt im Land, bekommt dafür einen Punkt - wer halb so viel verdient, erhält 0,5 Punkte. Wer mehr verdient und damit mehr in die Rentenkasse einzahlt, bekommt entsprechend mehr Punkte gutgeschrieben.
Die Zahl der gesammelten Punkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert plus weitere Faktoren ergeben dann die Rente.
Rentenpunkte gibt es auch für Zeiten von Kindererziehung, Ausbildung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
Wird die Rente weiter steigen?

Nach Einschätzung der Rentenversicherung wird es auch im nächsten Jahr wieder einen Anstieg geben, sollten die Löhne in diesem Jahr wie erwartet steigen. Ein langfristiger Vorausblick ist schwierig, weil nicht absehbar ist, wie sich die Löhne weiter entwickeln. Ein Sinken der Renten ist allerdings rechtlich durch eine Schutzklausel („Rentengarantie“) ausgeschlossen.
Sinken die Löhne, bleiben die Renten dennoch gleich. Steigen die Einkünfte nach einer Lohn-Delle wieder an, können die dann folgenden jährlichen Rentenerhöhungen zum Ausgleich schwächer ausfallen.
Und die Rentenbeiträge?
Die bleiben nach einer Vorausschätzung der Rentenversicherung in den nächsten drei Jahren beim heutigen Stand von 18,6 Prozent. 2027 wird aber dann mit einem Anstieg auf 19 und 2028 auf 20 Prozent gerechnet.
Ich bin bald im Rentenalter - wie beantrage ich die Rente?
Den Rentenantrag können angehende Ruheständler zum Beispiel online auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Benötigt werden bei Antragstellung unter anderem die Rentenversicherungsnummer, Angaben zur Krankenkasse, Personalausweis, Steuer-ID und IBAN.
Damit die Rente auch garantiert im ersten Rentenmonat ausgezahlt wird, empfiehlt die Rentenversicherung, den Antrag drei bis vier Monate vor dem angepeilten Ruhestandsdatum zu stellen.
Was ist, wenn ich die Frist versäume?
Wer den Rentenantrag innerhalb der ersten drei Monate nach Renteneintritt stellt, erhält die ausgefallenen Rentenzahlungen auch noch rückwirkend. Wer auch diese Frist versäumt, muss damit leben, dass die Rente erst ab dem Antragsmonat fließt. (dpa/eku)
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