So kann es vor der Sommerpause beschlossen werden
Umstrittenes Heizungsgesetz: Ampel einigt sich auf die finale Fassung!

Die finale Version steht! Die Ampel hat sich auf den endgültigen Gesetzesentwurf des umstrittenen Heizungsgesetz geeinigt. Über 100 Seiten Gesetz sind nun also auf Papier gebannt – das sind die wichtigsten Punkte!
Das Gesetz kurz und kompakt!
Mehr Klimaschutz: Im Kern sieht das Gesetz (GEG) vor, dass nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dafür gibt es aber Übergangsfristen, vor allem durch eine Kopplung des GEG an die kommunale Wärmeplanung. Funktionierende Heizungen können ohne Einschränkungen weiterbetrieben und bei Bedarf repariert werden. Mit dem Gesetz soll der Klimaschutz im Gebäudebereich vorangebracht werden. Derzeit wird oft noch mit Erdgas und Heizöl geheizt.
Mehr Zeit durch kommunale Wärmeplanung: Die Regelungen gelten von 2024 an unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete. In solchen wird bereits ein hoher Anteil vor allem von Wärmepumpen verbaut. Bei Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für die restlichen Kommunen ab 2028 vorliegen. In manchen Kommunen gibt es eine solche Wärmeplanung schon jetzt. Es geht also um die Frage: Wo macht ein Nah- und Fernwärmenetz Sinn, wo eher Lösungen wie Wärmepumpen, wo eine Umstellung eines Gas- auf ein Wasserstoffnetz? Länder und Kommunen sollen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen wollen - also ob es zum Beispiel ein Fernwärmenetz gibt. Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen.
Lese-Tipp: Wenig Geld, trotzdem eine Wärmepumpe anschaffen: Wie soll das gehen?
Technologieoffenheit: Darauf hat vor allem die FDP gepocht. Die 65-Prozent-Vorgabe soll durch viele Optionen erreicht werden können - neben einer Wärmepumpe etwa durch eine Stromdirektheizung, Hybridheizungen oder eine auf Biomasse wie Holz und Pellets basierende Heizung. Wer nach dem 1. Januar 2024 eine Gasheizung einbauen möchte, soll vorher eine verpflichtende Beratung bekommen, um auf eine mögliche „Kostenfalle“ hinzuweisen - weil fossile Brennstoffe mit dem steigenden CO2-Preis teurer werden. Nach dem Übergangszeitraum - also bei Vorlage einer Wärmeplanung – gelten bestimmte Anforderungen.
Sozialer Ausgleich und Mieterschutz: Was hier wichtig ist
Sozialer Ausgleich: Der Staat will die Wärmewende mit Milliarden fördern. Geplant ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden.
Mieterschutz: Vermieter sollen Anreize bekommen, um in eine klimafreundliche Heizung zu investieren. Mieter sollen vor stark steigenden Mieten geschützt werden. Es soll eine neue Modernisierungsumlage eingeführt werden, über die Vermieter Investitionskosten für den Heizungstausch an Mieter weitergeben können. Bei Mieterhöhungen soll es aber eine Deckelung geben.
Hausbesitzer sollen mehr Zeit bekommen
Der Ausschussvorsitzende Klaus Ernst (Linke) twitterte: „Der Zeitraum ist zu kurz. Eine Missachtung des Parlaments! Keine ausreichende Vorbereitung möglich.“ Die Opposition kritisiert das ungewöhnliche Verfahren mit kurzen Fristen und mehrfachen Nachverhandlungen zwischen den Ampel-Partnern heftig.
Die Grünen-Fraktionsvizes Julia Verlinden und Andreas Audretsch erklärten: „Wir freuen uns, dass damit der Weg frei ist für das weitere Verfahren und somit für faire und erneuerbare Wärme.“ Der Umstieg werde sozial ausgestaltet. „Wir halten unser Versprechen ein und erhöhen die Förderung für klimaneutrale Wärme auf bis zu 70 Prozent.“
Lese-Tipp: Doch keine Ausnahme für über 80-Jährige im Heizungsgesetz
FDP-Vertreter Christian Dürr betonte: „Niemand muss seine funktionierende Gasheizung ausbauen und er kann sie auch jederzeit reparieren.“ Zudem werde der Staat in Vorleistung gehen und eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. „Erst wenn klar ist, welche Heizoptionen eine Kommune hat, greifen die Vorgaben - und auch dann wird es möglich sein, eine umrüstbare Gas- oder Ölheizung einzubauen.“
Nach langem Ringen soll das Gesetz in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden.
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(dpa/eku)
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