Ampel kippt Klausel im Heizungsgesetz - und das ist der Grund!

Fossile Heizungen: Doch keine Ausnahmeregelung für über 80-Jährige

ARCHIV - 09.11.2021, Schleswig-Holstein, Itzehoe: Ein Mitarbeiter eines Diesel- und Heizöl-Unternehmens prüft die beiden Kunststofftanks einer Heizung in einem Heizungskeller bei der Heizöllieferung für ein Einfamilienhaus. (Zu dpa "Ampel-Streit um Heizungsgesetz reißt nicht ab") Foto: Christian Charisius/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Eine Sonderregelung, mit denen über 80-Jährige unter bestimmten Umständen weiterhin rein fossil betriebene Heizungen einbauen könnten, wurde von den Ampel-Parteien aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.
chc vco wst, dpa, Christian Charisius

Rolle rückwärts! Weiterhin besonders umweltschädliche Heizungen einbauen –das sollte für über 80-Jährige in bestimmten Fällen möglich sein. Warum die Ampel die Alters-Bevorteilung jetzt aus dem Gesetzesentwurf gestrichen hat.

Ausnahme für über 80-Jährige war geplant

Im ursprünglichen Gesetzesentwurf stand eine Sonderregel für über 80-Jährige: Besäßen sie Gebäude, in denen die alte Heizung irreperabel kaputt ist, könnten sie diese durch reine Öl- und Gasheizungen ersetzen. Die Pflicht, eine Heizung einzubauen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird, würde entfallen. Das sollte zumindest gelten, wenn das Gebäude maximal sechs Wohnungen hat und von den über 80-Jährigen selbst bewohnt wird.

Eine bestimmte Sorge treibt die Ampel-Fraktionen dazu, diese Klausel aus dem Entwurf der Reform des Heizungsgesetzes zu streichen.

Im Video: Das sind die Details der Heizungsgesetz-Reform

Alters-Bevorzugung verstößt gegen die Verfassung

Am Freitag (30. Juni) verkünden die Ampel-Parteien, dass sie die Klausel aus dem Gesetzesentwurf streichen. Die Parteien begründen das mit dem Verbot von Altersdiskriminierung: „Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar“, sagte die FDP-Fraktionsvorsitzende Carina Konrad der Deutschen Presse-Agentur.

Ältere Menschen werden bei der Reform des Heizungsgesetzes also nicht bevorzugt. Grünen Politiker Andreas Audretsch betont jedoch im dpa-Gespräch: „Wer die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht erfüllen kann - gleich aus persönlichen Umständen oder gebäudetechnischen Besonderheiten - kann sich per Antrag von den Pflichten befreien lassen. Das gilt unabhängig vom Alter.“ (dpa, fga)

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