Gezwungen von "inneren Stimmen"

Richter entscheidet: Todesraser von Frankfurt muss in die Psychiatrie

Der Angeklagte (links) neben seinem Verteidiger im Gerichtssaal in Frankfurt.
Der Angeklagte (links) neben seinem Verteidiger im Gerichtssaal in Frankfurt.
RTL

Neun Monate nach einem tödlichen Raserunfall in Frankfurt ist das Urteil gegen den Fahrer gefallen: Der 39 Jahre alte Mann, der mehrere rote Ampeln überfuhr und dabei zwei Menschen tötete, wird in einer Psychiatrie untergebracht. Zuvor hatte ein Gutachter von einer psychischen Erkrankung und einer damit verbundenen Allgemeingefährlichkeit des Mannes gesprochen.

"Sie sind nicht schuldfähig. Sie sind krank"

picture alliance/dpa/Keutz TV-News | Theodor Popp
Kurz nach dem Zusammenstoß verlor der Fahrer die Kontrolle über den Kleinwagen.
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Laut Anklage war der Mann im Februar mit 100 Stundenkilometern in eine Kreuzung in Sachsenhausen gerast. Der Wagen erfasste zwei Fußgänger im Alter von 31 und 40 Jahren. Die beiden Männer wurden so schwer verletzt, dass sie kurz danach starben. Das Gericht stellte in seinem Urteil folgende Vergehen fest: vorsätzlicher Totschlag, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenes Kraftfahrzeugrennen und Verkehrsunfallflucht. Laut Urteil sei der 39-Jährige für die Allgemeinheit gefährlich, daher habe man sich für eine stationäre Unterbringung entschieden. „Herr R. ist nicht Opfer. Nicht Opfer des Unfalls. Nicht Opfer der Krankheit. (...) Herr R. ist Täter“, so der Richter. „Dass sie nicht subjektiv den Tod von zwei Menschen verursachen wollten, das glauben wir ihnen. Sie sind nicht schuldfähig. Sie sind krank.“

Wegen Schizophrenie: Fahrer nicht schuldfähig

15.02.2021, Hessen, Frankfurt/Main: Menschen trauern an einer Straßenkreuzung im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen, an der Blumen und Kerzen an die Opfer eines tödlichen Verkehrsunfalls vom vergangenen Samstag erinnern. Nach bisherigen Ermittlungen der Polizei waren zwei Fußgänger von einem Pkw erfasst worden, da der Fahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Foto: Arne Dedert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Blumen liegen an der Unfallstelle in Frankfurt-Sachsenhausen.
ade sab, dpa, Arne Dedert

Der Autofahrer gab an, von inneren Stimmen zu der schnellen Fahrt gezwungen worden zu sein. Teilweise sei er mit bis zu 120 km/h über die Mörfelder Landstraße gerast. Er war daraufhin vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden. Nach ärztlicher Einschätzung leidet der wegen zweifachen Totschlags vor Gericht stehende Mann an wahnhafter Schizophrenie und war deshalb nicht schuld- und steuerungsfähig. Erste Anzeichen für seine Erkrankung habe es bereits im Sommer 2020 gegeben. Es werde nun regelmäßig geprüft, wann der 39-Jährige entlassen werden könne: „Sie haben das Zeug dazu die Therapieeinrichtung schnell wieder zu verlassen“, so der Richter.

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Mit 100 km/h über die Kreuzung gerast

Laut Zeugenaussagen sei der Mann gezielt über rote Ampeln gerast. Die beiden Opfer wollten bei Grün über die Straße gehen. Beide starben kurze Zeit später im Krankenhaus. Kurz nach dem Zusammenstoß verlor der Fahrer die Kontrolle über den Kleinwagen, der sich daraufhin überschlug. Er wurde leicht verletzt in eine Klinik gebracht. (dpa/fge)