Verbreitung von Kinderpornografie
Geringere Mindeststrafe bei Verbreitung von Kinderpornografie - warum das sogar richtig ist

Die echten Straftaten gehen im System unter.
Einige Strafen rund um den Besitz von Kinderpornografie sollen gesenkt werden. Es klingt komisch, ist aber ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung echten Kindesmissbrauchs. Und auch ihr solltet aufpassen, welche Bilder ihr als Eltern von euren Kindern veröffentlicht. Denn selbst die können von Pädophilen in finsteren Netzwerken verbreitet werden. (Mehr dazu im Video unten.)
Strafverfolgung erschwert, richtige Täter bleiben oft unbemerkt
Vor drei Jahren hat die damalige schwarz-rote Regierung die Strafen für Verbreitung, Erwerb und Besitz pornografischer Inhalte verschärft. Durch eine eingeführte Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr galten diese Taten seitdem als Verbrechen und mussten automatisch vor Gericht. Wenn also in dieser Zeit eine Mutter ein kursierendes Nacktbild ihres Kindes verschickt hat, um andere darüber zu alarmieren, hat auch sie sich damit strafbar gemacht.
Durch diese Gesetzesänderung stauen sich heute immer mehr Verfahren gegen Menschen an, die gar keinen Missbrauch begehen wollten. Gleichzeitig können tatsächliche Pädophile zwischen all diesen Fällen leicht untergehen. Auch Bundesjustizminister Marco-Buschmann hat eingeräumt: „Was gut gemeint war, hat zu zahlreichen Problemen in der Praxis der Strafverfolgung geführt.“
Lese-Tipp: Missbrauch und Kinderpornografie: Jeder dritte Täter ist minderjährig
Es trifft immer wieder die Falschen
Um vor kursierenden Nacktbildern oder kinderpornografischen Videos beispielsweise an Schulen zu warnen, landen solche Inhalte des Öfteren auch in Eltern-Chats. Das Problem in der aktuellen Gesetzeslage ist, dass sich die Eltern mit dem Verschicken und Besitzen dieser Inhalte strafbar machen.
Deshalb hat der Bundestag die Mindeststrafen jetzt abgemildert: sechs Monate für das Verbreiten und nur noch drei Monate für das Besitzen und Abrufen solcher Inhalte. In missverständlichen Fällen, in denen besorgte Eltern oder Bekannte handeln, kann das Justizministerium die Verfahren einfach einstellen.
Gleichzeitig bleiben die Höchststrafen von bis zu zehn Jahren, damit tatsächliche pädophile Täter nicht davonkommen. (dpa/alt)
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