Was Sie zum Thema wissen sollten
Sängerin Pink hat schon ein Testament – warum das Sinn macht
Sängerin Pink litt unter Todesangst
2020 war die US-Sängerin Pink eine der ersten Prominenten, die ihre Erkrankung an dem Coronavirus öffentlich machte. In einem Interview mit dem britischen Radiosender „Heart FM“ erzählte die 41-Jährige jetzt, dass sie während der Erkrankung teilweise unter Todesangst gelitten und deshalb ihr Testament umgeschrieben habe.
Was Sie beim Aufsetzen eines Testaments beachten müssen und warum es so wichtig ist, erklären wir hier,
Worauf muss man beim Testament achten?
Mit einem Testament legt man unteranderem eine Erbfolge fest. Liegt kein Dokument über den letzten Willen des Verstorbenen vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Was genau im Testament stehen soll, entscheidet einzig und allein der Erblasser - so kann eine Person als Erbe bestimmt werden, aber es können auch mehrere Personen erben. Allerdings können Ehepartner und Kinder nicht außen vor gelassen werden. Selbst wenn der Verfasser in seinem Testament eine andere Person als Erben bestimmt, haben Ehepartner und Kinder Anspruch auf einen Pflichtteil.
Das privatschriftliche Testament
Jede Person kann eigenhändig ein Testament verfassen. Das sogenannte privatschriftliche Testament ist die einfachste Form. Wichtig für die Wirksamkeit ist, dass die Urkunde handgeschrieben und unterschrieben ist. Außerdem ist es wichtig, dass man sich Gedanken über die Aufbewahrung des Dokumentes macht, denn das Testament muss nach dem Tod des Erblassers auch gefunden werden. Am sichersten ist es deshalb, die Urkunde dem Amtsgericht zur amtlichen Verwahrung zu geben oder beim Notar zu hinterlegen.
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Kostet das etwas und kann ich es nachträglich noch ändern?
Sobald Grundstücke oder Immobilien vererbt werden, wird ein Erbschein zwingend erforderlich, damit die Begünstigten ihr Erbe erhalten können. Bei einem privatschriftlichen Testament tragen die Erben die Kosten für diesen Schein, um sich gegenüber offiziellen Stellen wie beispielsweise der Bank ausweisen zu können.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wenn man sein privatschriftliches Testament ändern möchte. Eine Möglichkeit ist es, durch einen Zusatz zu ergänzen. Wichtig ist hierbei, das Testament neu zu unterschreiben, damit die Änderung wirksam wird. Alternativ kann aber auch eine Ergänzungsurkunde angefertigt werden.
Außerdem kann das Testament widerrufen werden. Das geht ganz einfach, indem man die Urkunde zerreißt und einfach in den Papierkorb wirft. Oder man setzt ein neues Testament auf und erklärt das vorherige darin für unwirksam. Diese Erklärung muss deutlich sein, da der Wille des Erblassern für Hinterbliebene sonst schwer zu erkennen ist.
Das notarielle Testament
Eine Alternative zum privatschriftlichen Testament ist ein notarielles Testament. Hierbei schreibt nicht der Erblasser, sondern ein Notar den letzten Willen nieder. Diese Form hat den Vorteil, dass die Wirksamkeit durch die rechtsgültige und klare Gestaltung des Dokumentes gesichert ist. Außerdem kann ein Notar sicherstellen, dass der Erblasser sich seiner Handlungen bewusst ist und kann dessen Testierfähigkeit bestätigen. Über die Aufbewahrung eines notariellen Dokumentes muss man sich auch nicht sorgen, denn dies wird nach Aufsetzung automatisch in amtliche Verwahrung gegeben.
Kostet es etwas und kann ich es nachträglich noch ändern?
im Gegenteil zum privatschriftlichen Testament fallen hier für den Erblasser (Notar-)Gebühren an, aber nach dem Tod des Verfassers müssen die Erben in der Regel keinen Erbschein beantragen und sparen so die Kosten.
Außerdem fallen für den Erblasser immer wieder Kosten an, sollte er sein Testament zu Lebzeit ändern oder widerrufen wollen, da dies gemeinsam mit dem Notar gemacht werden muss.
Bei Unsicherheiten beraten lassen
Welche Form für wen die richtige ist, muss jeder selbst entscheiden. Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Wer sich unsicher bei der Form ist, sollte sich vor dem Verfassen des Dokuments auf jeden Fall beraten lassen. Die Beratung kann man bei einem Fachanwalt für Erbrecht in Anspruch nehmen.