Nicht der erste Ort mit der Idee

DNA-Proben von Hundekot sollen Übeltäter überführen

18.08.2020, Bayern, Rattelsdorf: Eine junge Frau geht mit Mischlingshündin Franky Gassi. Genügend Auslauf, keine Haltung an der Kette und ein Verbot der Ausstellung von Tieren mit bestimmten Merkmalen - mit strengeren Regeln will das Bundeslandwirtschaftsministerium eine artgerechte Hundehaltung garantieren. Bei Tierschützern und Hundehaltern kommt der Vorstoß gut an - auch die geplante Pflicht, dem Hund mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu garantieren. Die Maßnahme wurde in sozialen Medien als «Gassipflicht» teils hämisch kommentiert. Foto: Nicolas Armer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Schluss mit dem großen Geschäft auf der Parkwiese oder am Straßenrand, ohne es zu entfernen!
nar sab, dpa, Nicolas Armer

Die Kurstadt Baden bei Wien in Österreich hat es satt: Hundekot, der von den Besitzern nicht entfernt wird, verschmutzt Bürgersteige und Parkwiesen. Um dem künftig vorzubeugen, plant die Stadt eine Rückverfolgung des Kots in Form einer DNA-Analyse, um die Übeltäter identifizieren zu können. Noch vor dem Sommer soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Michael Geretschläger vom Genetik-Labor „Feragen“ hat im Interview mit „heute.at“ erläutert, wie so ein Verfahren aussehen könnte.

Eintragung in die Datenbank würde Hundebesitzer 38 Euro kosten

Um die Hunde anhand ihres Kots identifizieren zu können, müssen Hundebesitzer laut Geretschläger eine DNA-Analyse von ihrem Haustier erstellen lassen. Die Kosten würden 38 Euro betragen. Im Nachgang würde nicht jeder Kothaufen die eindeutige Identifikation eines Vierbeiners ermöglichen, da der Kot entweder zu alt sei kann oder das Tier ist nicht in der Datenbank eingetragen: „Der Kot ist nur das Trägermaterial. Durch den Abrieb wird auch Darmschleimhaut ausgeschieden, auf der man die DNA ablesen kann. Wenn das Häufchen also schon dreimal angeregnet wurde, ist es unbrauchbar“, so Geretschläger. (jos)