Was ihr über eure Ansprüche wissen solltetHabe ich auch mit Minijob Anspruch auf bezahlten Urlaub?

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Minijobs sind laut Agentur für Arbeit geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 538 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr.
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von Esther Kusch

Urlaub auch mit Minijob?
Die schönste Zeit im Jahr ist und bleibt der Urlaub – da ist es auch egal, ob man Vollzeit arbeitet oder nur einen Minijob hat. Aber habe ich als Minijobber überhaupt Anspruch auf bezahlten Urlaub? Und was ist, wenn der Chef sich querstellt?

Die Zahl der Urlaubstage richtet sich nach der Zahl der Arbeitstage pro Jahr

Ein klares Ja beim Thema Urlaub: Auch Minijobber haben das Recht auf Urlaub, und zwar bezahlt. Das ist gesetzlich festgelegt. Mindestens vier Wochen Urlaub bzw. 24 Werktage stehen den Minijobbern zu, heißt es dazu auf der Seite der Mini-Jobzentrale: „Entscheidend ist dabei nicht, wie viele Stunden der Minijobber arbeitet, sondern an wie vielen Tagen.“

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Das Problem bei vielen Menschen mit Minijob ist aber, dass sie häufig unregelmäßig arbeiten. Deswegen wird für die Berechnung der Urlaubstage die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr zugrunde gelegt. „Wer an fünf Tagen pro Woche beschäftigt ist, kommt auf 20 Urlaubstage. Wer nur an einem Tag pro Woche arbeitet, hat dementsprechend Anspruch auf vier Urlaubstage im Jahr“, erklärt Nicole Mutschke, Fachanwältin für Arbeitsrecht, im RTL-Interview.

Minijob: Urlaubstage berechnen - Formel legt Anzahl der Tage fest

Für die Berechnung der Urlaubstage wird eine Formel zugrunde gelegt, die Basis dafür sind die durchschnittlichen Arbeitstage in der Firma. Wird in eurer Firma generell an fünf Tagen in der Woche gearbeitet, werden 260 Arbeitstage im Jahr berechnet, bei sechs Tagen werden 312 Arbeitstage im Jahr angesetzt.

Die Formel lautet laut Minijob-Zentrale: gesetzliche Urlaubstage pro Jahr x Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Jahr / 260 bzw. 312

Wer nicht selber rechnen will, kann aber auch mit einem Rechner auf der Seite seinen Urlaubsanspruch berechnen.

Gibt es beim Thema Minijob und Urlaub auch Fallstricke, auf die ich als Arbeitnehmer achten sollte? „Arbeitgeber müssen Minijobber anmelden und Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abführen. Zudem müssen Arbeitgeber auch bei Minijobs einige Informationspflichten beachten. Hierzu gehört auch die Information des Minijobbers über seinen Urlaubsanspruch. Wenn Arbeitgeber gegen solche grundlegenden Pflichten verstoßen, sollten beim Minijobber die Alarmglocken schrillen“, rät Mutschke. Den Arbeitgebern droht in diesem Fall ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro. Ob die Arbeitnehmer in diesem Fall Schadensersatzansprüche anmelden können, hängt davon ab, ob er oder sie dadurch auch einen tatsächlichen Schaden erlitten haben, so Mutschke.

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Ein weiterer wichtiger Hinweis: Grundsätzlich sollte auch der Arbeitsvertrag für einen Minijob schriftlich vereinbart werden, allein aus Beweisgründen. „Zu diesen wesentlichen Vertragsbedingungen gehören insbesondere Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsort, die zu leistende Tätigkeit, Dauer der Probezeit, Höhe des Arbeitsentgelts, Möglichkeit der Anordnung von Überstunden sowie Dauer des Urlaubs.“

Wenn das alles sauber geregelt ist, lässt es sich auch als Minijobber am Strand deutlich besser entspannen.

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