SO entscheidet das Gericht
Paar will Schmerzensgeld vom Fotografen - weil sie mit Hochzeitsbildern nicht zufrieden sind

Am schönsten Tag gibt’s keine schönen Bilder!
Ein Paar ist unzufrieden mit ihren Hochzeitsbildern und verklagt den Fotografen auf Schmerzensgeld. Das Landgericht Köln hat sich mit dem kuriosen Fall beschäftigt und ein Urteil gesprochen.
Köln: Landgericht teilt Meinung des Paares nicht
Weil angeblich wichtige Momente nicht festgehalten worden sind, hat das Paar ihren Fotografen verklagt. Das Landgericht Köln findet jedoch, dass das etwas einfach gedacht ist. „Die bloße Enttäuschung über die Leistung eines Hochzeitsfotografen löst keinen Anspruch auf Schmerzensgeld aus“, schreibt das Gericht in einer Mitteilung.
Der Hochzeitsfotograf hatte dem frisch vermählten Paar einen USB-Stick mit 170 Fotos der Hochzeit überreicht. Das Paar war damit unzufrieden: Ereignisse wie das Steigenlassen von Luftballons und Gruppenfotos hätten bei den Motiven gänzlich gefehlt.
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Hochzeit werde „ein Leben lang überschattet“ sein
Das enttäuschte Brautpaar fordert mindestens 2.000 Euro Schmerzensgeld. Das Bildangebot habe Enttäuschung und Trauer bei ihnen ausgelöst. Die Hochzeit werde für immer negativ behaftet und vom Streit mit dem Fotografen „ein Leben lang überschattet“ sein. Doch das Gericht hat scheinbar kein großes Mitgefühl, die Rechtslage ist eindeutig.
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Die bloße Enttäuschung auch über Wochen reiche nicht aus, befindet das Gericht. Für einen Schmerzensgeldanspruch müsse der Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt sein und dafür müsse die psychische Beeinträchtigung einen Krankheitswert erreichen, erläuterte eine Gerichtssprecherin. Das Paar, das bereits in zweiter Instanz um Schadensersatz kämpft, hat nach dem Urteil seine Berufung zurückgezogen. Das Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig. (xes, dpa)