Kleiner Waffenschein: So ist die Rechtslage
Angesichts der latenten Terrorgefahr wächst bei vielen Bürgern offenbar der Wunsch, sich selbst zu verteidigen. Pfefferspray, Schreckschusswaffen & Co. sind sehr gefragt. Deutschlandweit melden Waffenbehörden vermehrt Anträge auf den sogenannten kleinen Waffenschein. Wir klären die wichtigsten Fragen zum Thema.

Wer darf den kleinen Waffenschein beantragen?
Den kleinen Waffenschein kann jeder volljährige Bundesbürger bei der Waffenbehörde seiner Stadt beantragen. Voraussetzung sind allerdings die körperliche und psychische Eignung, sowie ein makelloses polizeiliches Führungszeugnis. Den Antrag auf einen Waffenschein kann man in jeder Polizeistelle erhalten, die Gebühr zur Ausstellung beträgt 50 Euro. Kurse oder Prüfungen müssen für den kleinen Waffenschein nicht abgelegt werden.
Was ist mit kleinem Waffenschein möglich?
Wer den kleinen Waffenschein erwirbt, darf sogenannte Schreckschuss-, Reiz-, und Signalwaffen auch in der Öffentlichkeit tragen. Die Stadt Köln schreibt dazu folgendes auf ihrer Website: "Wenn Sie Reizstoff-, Schreckschuss- oder Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen PTB außerhalb der eigenen Wohnung führen möchten, benötigen Sie seit dem 1. April 2003 einen sogenannten Kleinen Waffenschein."
Keine Waffen auf Versammlungen
Wer diese Waffen in der Öffentlichkeit tragen will, muss dennoch einiges beachten: Bei Versammlungen wie Sportveranstaltungen, Public Viewing, Konzerten oder im Kino ist es generell verboten Waffen zu tragen. Die Rechtslage ist allerdings eher schwammig, denn eine genaue Definition, wann es sich um eine Versammlung handelt, gibt es nicht.
Was darf man mit dem kleinen Waffenschein nicht?
Generell darf man selbst mit den erlaubten Waffen nicht in der Öffentlichkeit schießen. Nur im Notwehr-Fall ist es erlaubt, Waffe zu nutzen, dann muss allerdings nachgewiesen werden, dass in der fraglichen Situation keine anderen Mittel zur Verteidigung vorhanden waren.
Die Polizei rät den Bürgern davon ab, sich zu bewaffnen. Bürger sollten besser den Notruf 110 wählen, wenn sie sich in einer bedrohlichen Situation befinden, sagt die Polizei-Hauptkommissarin Daniela Lindemann. Nur staatliche Sicherheitskräfte und geschultes Personal sollten den Schutz der Bevölkerung gewährleisten, nicht etwa sogenannte Bürgerwehren. Im Video zeigen wir Ihnen, was die Polizei ansonsten zum Umgang mit Schreckschusswaffen rät.
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