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Fragen und Antworten: So funktioniert die Kindergrundsicherung!

Schluss mit dem Fragen-Wirr-Warr!
In den letzten Monaten wurde in der Politik immer wieder über die Kindergrundsicherung diskutiert. Aber was ist die Kindergrundsicherung eigentlich genau? Wann kommt sie? Und wie viel Geld gibt es für Familien? Alle Fragen rund um das Thema finden Sie hier.

Worum geht es genau?

Die Ampel-Koalition will mit der Einführung einer Kindergrundsicherung die Chancen für alle Kinder verbessern und Armut bekämpfen. Dafür sollen verschiedene staatliche Leistungen für Kinder und Familien mit Kindern gebündelt werden. Sozialverbände, Kinderschutz- und Familienorganisationen fordern das seit langem. Nach der Sommerpause sollen die Details für das Vorhaben nun vorgelegt werden.

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Was ist die Kindergrundsicherung?

Bisher gibt es verschiedene Leistungen für Familien mit Kindern. Beispielsweise das monatliche Kindergeld oder den Kinderzuschlag für Menschen mit geringen Einkommen. Die Leistungen müssen aber teilweise bei verschiedenen Behörden auf unterschiedlichen Wegen beantragt werden - oft ist Familien gar nicht bewusst, dass sie einen Anspruch haben.

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Nach Schätzungen des Bundesfamilienministeriums erreicht der Kinderzuschlag nur etwa jedes dritte anspruchsberechtigte Kind. Rechnerisch gehen demnach etwa 1,5 Millionen Kinder leer aus. Die neue Kindergrundsicherung soll dieses Chaos bündeln - und die staatlichen Leistungen für Kinder und Familien einfacher und übersichtlicher machen.

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Wann kommt die Kindergrundsicherung?

Die Einführung ist für 2025 geplant. Im Bundeskabinett soll das entsprechende Gesetz nach den Sommerferien auf den Weg gebracht werden. Dann wird klarer, wie das Projekt konkret ausgestaltet wird. Aber auch das ist nicht das letzte Wort. Wie bei jedem Gesetz wird darüber anschließend im Bundestag verhandelt, bevor es beschlossen wird.

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Im Video: Das sagt die Bundesfamilienministerin zum aktuellen Stand bei der Kindergrundsicherung

Wie soll die Kindergrundsicherung aussehen?

Die Kindergrundsicherung soll zwei Bestandteile haben. Einen Garantiebetrag, der für alle Kinder gleich ist, unabhängig davon, wie viel die Eltern verdienen. Er soll mindestens die Höhe des jetzigen Kindergelds, also 250 Euro, betragen. Angedacht ist, dass Kinder, die erwachsen sind, aber noch studieren oder in der Ausbildung sind, diesen Garantiebetrag direkt bekommen. Der zweite Teil richtet sich dann nach dem Elterneinkommen und ist ein Zusatzbeitrag. Je weniger die Eltern verdienen, desto höher soll er ausfallen. (khe)

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