Täter bis heute nicht überführtFall Peggy Knobloch: Mutter will 75.000 Euro Schmerzensgeld von Ex-Tatverdächtigem

Dieser Fall sorgt seit Jahrzehnten für Schlagzeilen.
Die kleine Peggy verschwindet im Mai 2001 spurlos, erst 15 Jahre später werden Teile ihres Skeletts gefunden. Jetzt fordert ihre Mutter von einem früheren Verdächtigen Schmerzensgeld.

Peggy Knoblochs Mutter will Schmerzensgeld wegen psychischer Beeinträchtigungen

Der Zivilprozess startet am Donnerstag um 10 Uhr am Landgericht Hof. Die Mutter des damals neun Jahre alten Mädchens will von dem Mann Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 75 000 Euro, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Mann hatte vor Jahren ein Geständnis abgelegt, dieses aber später widerrufen. Susanne Knobloch begründet die Forderung demnach mit psychischen Beeinträchtigungen, da sie 15 Jahre keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt habe.

Pilzsammler fand Peggy Knoblochs Leiche

Der Fall Peggy zählt zu den spektakulärsten Kriminalfällen Deutschlands: Das kleine Mädchen war im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) spurlos verschwunden. Großangelegte Suchaktionen auch im Ausland blieben ohne Erfolg.

Erst 2016 entdeckte ein Pilzsammler in einem Waldstück an der Grenze zwischen Bayern und Thüringen Peggys Leiche. Ein Täter ist bis heute nicht überführt. 2004 wurde ein geistig behinderter Mann aus Lichtenberg als Peggys Mörder verurteilt, in einem Wiederaufnahmeverfahren kam er zehn Jahre später wieder frei.

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Prozess in Hof: Angeklagter widerrief Geständnis

In der RTL+ Dokumentation „Missing Peggy“ gibt Susanne Knobloch einen exklusiven Blick in ihre Lebenswelt und ihre Realität hinter dem Fall „Peggy Knobloch“
Susanne Knobloch (l.) und ihre Tochter Peggy, die 2001 spurlos verschwand.
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Der nun Beklagte hatte 2018 zunächst angegeben, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben. Dieses Geständnis hatte er später widerrufen und war auch aus der Untersuchungshaft freigekommen. Der Mann halte die Klage für rechtlich nicht begründet, teilte der Gerichtssprecher mit. Er gebe an, damals bei der Polizei falsche Angaben gemacht und später widerrufen zu haben. (dpa/bst)