Laufzeit & Co.
E-Auto-Leasing: Diese Vertrags-Details können teuer werden

E-Autos sind leise, sie verbrauchen kein teures Benzin, aber sie sind vergleichsweise kostspielig in der Anschaffung – deshalb denken viele darüber nach, ein Elektroauto zu leasen statt zu kaufen. Einige Vorteile liegen auf der Hand: Beim Leasing wird kein riesiger Batzen Geld als Kaufpreis fällig, stattdessen fließt das Geld in monatlichen Raten, die durch die staatliche E-Auto-Prämie halbwegs verträglich sind. Allerdings kann es sein, dass die Prämie nicht in voller Höhe gezahlt wird, wenn man sich für das falsche Leasing-Modell entscheidet. Wir zeigen, worauf Sie unbedingt achten sollten, wenn Sie ein E-Auto leasen möchten.
Punkt 1: Laufzeit des Leasing-Vertrages
Der Staat zahlt zwar einen Umwelt- und Innovations-Bonus von bis zu 9.000 Euro (davon 6.000 Euro Bundesanteil, 3.000 Herstelleranteil) für Elektroautos, den vollen Förderungsbetrag gibt es aber nur unter bestimmten Bedingungen. Zum Beispiel erst ab einer Vertragslaufzeit von mindestens 23 Monaten und einem Netto-Listenneupreis des Fahrzeugs von unter 40.000 Euro.
Wenn im Leasingvertrag eine Laufzeit von weniger als 23 Monaten vereinbart ist, wird die E-Auto-Prämie gestaffelt:
Leasingdauer 6 bis 11 Monate – 1.500 Euro Bundesanteil
Leasingdauer 12 bis 23 Monate – 3.000 Euro BundesanteilWichtig ist auch die Mindesthaltedauer. Die beträgt für die volle Förderung ebenfalls 24 Monate.
Bei einer Vertragsdauer von 12 bis 23 Monaten liegt die Mindesthaltedauer bei 12 Monaten.
» Ganz wichtig: Die Laufzeit des Leasingvertrages sollte auf keinen Fall nur nach der Förderung durch den Bund ausgewählt werden. Denn ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag ist normalerweise nicht möglich – oder mit hohen Kosten verbunden. Also immer daran denken, dass sich Lebensumstände schnell ändern können (durch Nachwuchs oder Scheidung) und – falls möglich – ein Sonderkündigungsrecht aushandeln.
Gibt es für Ihr Lieblings-E-Auto den Umweltbonus? Die Liste von E-Autos, deren Anschaffung finanziell gefördert wird, gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Punkt 2: Kilometer-Leasing oder Restwert-Leasing?
Im Vertrag wird nicht nur vereinbart, wie lange das Auto gemietet wird, sondern auch, wie intensiv es ohne Zuzahlung genutzt werden darf. Dafür gibt es zwei Leasing-Modelle:
Kilometer-Leasing
Bei dieser Variante wird im Vertrag festgehalten, wie viele Kilometer man während der Laufzeit pro Jahr fahren darf. So lassen sich Verschleiß und Wertverlust des Wagens konkret beziffern. Dementsprechend setzen sich auch die Leasingraten zusammen.
- Meistens liegt das jährliche Kilometerlimit bei 10.000 bis 20.000 Kilometer.
- Wer Vielfahrer ist und mehr als 20.000 Kilometer mit dem E-Auto fährt, muss mit höheren Leasing-Raten rechnen, weil der Verschleiß am Auto dann größer ist.Restwert-Leasing
Beim Restwert-Leasing schätzt der Leasinggeber vor Abschluss des Vertrags ab, welchen Wert das Fahrzeug am Ende der Laufzeit noch hat. Wichtig: In die Berechnung fließt sowohl die normale Auto-Abnutzung ein als auch eine Prognose über die künftige Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
- Ein Gutachter prüft bei der Rückgabe des Leasingwagens, ob der Restwert stimmt oder ob man eine Differenz begleichen muss.
Welche Leasing-Variante ist günstiger?
Beim Kilometer-Leasing müssen im Gegensatz zum Restwert-Leasing keine hohen Abschlusszahlungen aufgrund von Kratzern, Dellen oder Flecken auf den Autositzen befürchtet werden. Trotzdem birgt auch das Kilometer-gebundene Leasing versteckte Kosten. Denn jeder Mehrkilometer, der gefahren wird, muss extra bezahlt werden. Stehen am Ende der Leasing-Laufzeit jedoch weniger als vereinbart auf dem Tacho, fällt die Schlussrate eventuell sogar niedriger aus (wenn der Leasingvertrag eine Vereinbarung zur Erstattung von Minderkilometern enthält).
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Punkt 3: Service-Paket mit Versicherungen
Manche Leasingfirmen bieten ein Rundum-Sorglos-Paket inklusive Kosten für Versicherungen und Wartungen an. Das wirkt total praktisch, weil der Kunde sich keine weiteren Gedanken machen muss, allerdings sollten vor allem die Versicherungstarife vor Vertragsabschluss gecheckt werden. Denn häufig sind selbst abgeschlossene Versicherungen deutlich günstiger als die Versicherungen, die zum All-Inclusive-Paket gehören.
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Sparen ist zwar immer gut, aber bitte nicht am falschen Ende. Beim Leasing ist eine Kasko-Versicherung Pflicht. Am besten entscheiden Sie sich für eine Vollkasko-Versicherung, auch wenn diese teurer ist. Ein Unfall mit Totalschaden kann sonst richtig ins Geld gehen.
Hintergrund: Der Leasingvertrag kann bei einem Totalschaden nicht gekündigt werden. Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert des Autos, aber die Leasingraten müssen bei vielen Anbietern weiter gezahlt werden. Laut ADAC ist deshalb zusätzlich eine sogenannte GAP-Versicherung sinnvoll, wenn der Restwert des Wagens hoch angesetzt ist. Die Versicherung schließt bei Totalschaden oder Diebstahl die Lücke der Differenzen zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert des Leasingautos. (spr)
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